Alice Weidel (links) und Mariana Harder-Kühnel im Bundestag
epd-bild / Christian Ditsch
Ein am Mittwoch in der Haushaltsdebatte gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel im Bundestag ergangener Ordnungsruf bleibt bestehen.
17.05.2018

Mit einer deutlichen Mehrheit lehnte das Parlament am Donnerstag einen Einspruch Weidels gegen die Ordnungsmaßnahme von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ab. Schäuble hatte eine Aussage Weidels, in der sie auf Zuwanderer anspielte, als Diskriminierung aller kopftuchtragenden Frauen gewertet.

Plenum muss entscheiden

Ordnungsrufe können vom Sitzungsleiter laut Geschäftsordnung des Bundestags erteilt werden, wenn die Würde des Parlaments als verletzt angesehen wird. Gegen einen Ordnungsruf kann bis zum nächsten Sitzungstag des Parlaments Einspruch eingelegt werden, über den das Plenum entscheiden muss. Abgestimmt wurde über den Einspruch Weidels namentlich: 85 Abgeordnete stimmten dafür, 549 dagegen. Zwei Parlamentarier enthielten sich. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag 92 Sitze.

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