Das Gendersternchen* findet möglicherweise Eingang in den Duden. Auf seiner nächsten Sitzung am 8. Juni will der Rat für deutsche Rechtschreibung, der die amtliche Schreibweise von Worten festlegt, sich mit dem Thema "geschlechtergerechte Schreibung" befassen, wie das Gremium auf epd-Anfrage bestätigte.
17.05.2018

Würde der Rat eine entsprechende Schreibung empfehlen, könnte das Gendersternchen künftig offiziell ins Duden-Regelwerk aufgenommen werden. Zuerst hatte der Berliner "Tagesspiegel" darüber berichtet.

Auf der Tagesordnung stünden das Gendersternchen, aber auch andere sprachliche Formulierungen für Gleichbehandlung, hieß es. Das Gendersternchen wird etwa bei Personenbezeichnungen zwischen dem Wortstamm und der weiblichen Endung eingefügt, wie etwa beim Wort "Kolleg*innen". Es soll deutlich machen, dass auch Personen angesprochen sind, die sich nicht eindeutig mit den Begriffen Mann oder Frau beschreiben lassen.

Lesbarkeit und sachliche Präzision

Es handele sich um "ein sehr komplexes Thema", sagte Sabine Krome, Geschäftsführerin des Rates für deutsche Rechtschreibung, der seinen Sitz in Mannheim hat, dem epd. Für die nächste Sitzung des Gremiums Anfang Juni gebe es ein aktuelles Positionspapier. Dies sei eine Bestandsaufnahme und Gegenüberstellung verschiedener Positionen. "Es muss ein Konsens gefunden werden zwischen der Gleichbehandlung aller Geschlechter und verschiedenen anderen Kriterien wie Lesbarkeit, grammatikalischer und orthografischer Richtigkeit und sachlicher Präzision", sagte Krome.

Dass sich der Rat für deutsche Rechtschreibung mit dem Thema befasst, gehe unter anderem auf eine Anfrage der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zurück, so Krome. Die dort angesiedelte Landesstelle für Gleichbehandlung hatte demnach um eine Formulierungsempfehlung gebeten, wie sich über Personen jenseits der beiden klassischen Geschlechter Mann und Frau angemessen schreiben ließe. Eingeschlossen werden sollten auch intersexuelle und transsexuelle Personen.

Keine dritte Möglichkeit

Zudem habe der Rat für deutsche Rechtschreibung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2017 noch weitere Anfragen registriert, bei denen es um die Möglichkeit ging, ein drittes Geschlecht angemessen abzubilden. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass die bisherigen Regelungen des Personenstandsrechts, die bloß "männlich" oder "weiblich" sind und keine dritte Möglichkeit zulassen, gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Gendersternchen gilt als eher neues Sprach-Phänomen. Kritiker sehen darin eine "Sprachverhunzung" sowie den Ausdruck von "Genderwahn", wie der "Tagesspiegel" berichtete. Auch unter Linguisten sind demnach das Gendersternchen und die Frage der geschlechtergerechten Sprache umstritten.

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