Roben der Richter am Karlsruher Bundesverfassungsgericht.
epd-bild / Norbert Neetz
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Einen Passanten ohne dessen Einwilligung zu fotografieren und das großformatige Foto an einer vielbefahrenen Straße auszustellen, ist nicht von der Kunstfreiheit gedeckt.
23.03.2018

Auch wenn es sich hier um die Kunstform der Straßenfotografie handele, habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person in solch einem Fall Vorrang, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 2112/15)

Konkret ging es um eine frei zugängliche Berliner Ausstellung zum Thema "Ostkreuz: Westwärts. Neue Sicht auf Charlottenburg". Vor dem Ausstellungshaus wurden 24 Ausstellungstafeln mit 146 Fotografien an einer stark frequentierten Straße aufgestellt. Darunter fand sich auch eine 120 x 140 Zentimeter große Fotografie einer gut zu erkennenden Frau mit einem Kleid mit Schlangenmuster. Im Hintergrund befand sich unter anderem ein Leihhaus.

Fotograf fragte nicht um Erlaubnis

Der Fotograf hatte die Frau nicht um Erlaubnis gefragt, das Foto auszustellen. Als diese sich beschwerte, unterzeichnete er eine Unterlassungserklärung. Für die Anwaltskosten in Höhe von 795 Euro wollte er nicht aufkommen. Es handele sich hier um die Kunstform der Straßenfotografie, die von der Kunstfreiheit gedeckt sei.

Das Kammergericht Berlin gab der Frau recht. Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht wiege schwerer, da das Foto großformatig über mehrere Wochen an einer vielbefahrenen Straße ausgestellt wurde. Die Frau sei der "breiten Masse als Blickfang ausgesetzt worden".

Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wiesen die Karlsruher Richter als unbegründet zurück. Zwar sei das Ziel der Straßenfotografie, die Realität unverfälscht abzubilden. Dies und das Zurschaustellen sei auch ohne der Einwilligung der betroffenen Personen möglich. Allerdings habe hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frau Vorrang vor der Kunstfreiheit. Sie habe nicht erwarten können, dass ihr Foto auch noch großformatig an einer vielbefahrenen Straße über Wochen ausgestellt wird. Der Fotograf müsse daher die Anwaltskosten der Frau bezahlen.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.