Demonstration für das Recht auf Familiennachzug in Berlin.
epd-bild/Christian Ditsch
Der gesetzlich ausgesetzte Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiterbestehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
23.02.2018

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aussetzung der gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)

Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention können ihre Familie nach Deutschland nachholen. Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz allerdings ist seit Inkrafttreten des "Asylpakets II" im März 2016 der Familiennachzug ausgesetzt.

Drei somalische Kinder wollten nachziehen

Im jetzt in Karlsruhe entschiedenen Fall wollten drei aus Somalia stammende Mädchen im Alter von acht, 15 und 17 Jahren zu ihrer in Deutschland geflohenen Mutter nachziehen. Derzeit leben die Kinder in Nairobi in Kenia. Die Mutter durfte als subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland bleiben. Damit galt jedoch für sie und ihre Kinder der gesetzliche Stopp des Familiennachzugs.

Die Kinder beantragten beim Bundesverfassungsgericht, die Regelung auszusetzen. Ihnen müssten vorläufig Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden. Die Trennung von ihrer Mutter stelle eine schwere Beeinträchtigung des Kindeswohls dar.

Sie lebten derzeit allein in Nairobi und trauten sich aus Angst vor sexuellen Übergriffen und Überfällen nicht aus der Wohnung. Sie fürchteten zudem eine Abschiebung nach Somalia, wo ihnen eine Beschneidung drohe.

Antrag wurde abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag auf einstweilige Anordnung jedoch ab. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren könne nur mit besonders strengem Maßstab ein Gesetz ausgesetzt werden. Hier sei offen, ob der verweigerte Familiennachzug rechtmäßig ist, zumal die gesetzliche Bestimmung derzeit auch keine Härtefälle vorsieht. Dies könne nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Die Verfassungsrichter wiesen auch auf Unstimmigkeiten der Antragsteller hin. So hätten die Kinder nicht erläutert, wie sie denn seit mehreren Jahren in Kenia überlebt haben.

Anfang Februar hatte der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs bis Ende Juli verlängert. Sollte es zu einer großen Koalition kommen, wollen Union und SPD anschließend einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Menschen pro Monat den Nachzug erlauben.

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