UN beklagen Leid der Bevölkerung in Afghanistan.
epd-bild / Agnes Tandler
Mehr als 10.000 Zivilpersonen wurden im vergangenen Jahr laut den Vereinten Nationen in dem Konflikt in Afghanistan getötet oder verletzt.
15.02.2018

Die Bevölkerung müsse in dem Krisenland entsetzliches Leid erdulden, erklärte der UN-Sonderbeauftragte für Afghanistan, Tadamichi Yamamoto, am Donnerstag in Kabul.

Der Sonderbeauftragte stellte einen Bericht über die zivilen Opfer vor. Danach wurden im vergangenen Jahr 3.438 Kinder, Frauen und Männer getötet, 7.015 erlitten Verletzungen. Im Vergleich zu 2016 ging die Zahl der zivilen Opfer um neun Prozent zurück. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Seid Ra'ad al-Hussein verlangte, dass gezielte Angriffe auf Zivilisten geahndet werden müssten.

Oft selbst hergestellte Sprengsätze

Die UN machten die islamistischen Extremisten der Taliban, die Terrormiliz "Islamischer Staat" und andere Gegner der Regierung für zwei Drittel aller Todesfälle und Verwundungen verantwortlich. Vielfach sprengten sich die Extremisten bei Angriffen auf die Zivilbevölkerung selbst in die Luft, hieß es. Die verwendeten Sprengsätze seien oft selbst hergestellt.

Für ein Fünftel der Opfer trügen die Regierungstruppen und ihre Verbündeten, darunter auch westliche Einheiten, die Verantwortung. Dabei betonten die UN, dass die Zahl der zivilen Opfer von Luftangriffen den höchsten Stand seit Beginn der Zählungen im Jahr 2009 erreicht habe. Im vergangenen Jahr seien 295 Menschen durch Attacken von Militärjets getötet worden, 336 hätten Verletzungen erlitten. In Afghanistan sind die nationale Luftwaffe sowie die Luftwaffen westlicher Verbündeter, vor allem der USA, im Einsatz.

Opfer in Kämpfen

Laut dem UN-Bericht sind mehr als zehn Prozent aller Fälle von zivilen Opfern auf direkte Kampfhandlungen zwischen den verfeindeten Parteien zurückzuführen. Die Verantwortlichen für die zivilen Toten und Verletzten könnten nicht ermittelt werden. Die Bundeswehr unterstützt die afghanischen Sicherheitskräfte und hilft beim Aufbau der Polizei.

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