Reihenhäuser in Ratingen im Rheinland (Archiv-Bilder)
epd-bild / Caro / Oberhaeuser
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat die Wirkung der Mietpreisbremse untersucht. Der Mieterbund freut sich über die Ergebnisse.
14.02.2018

Der Deutsche Mieterbund hat die Ergebnisse einer neuen Studie zur Wirkung der Mietpreisbremse begrüßt. Die eindeutige Klarstellung, "dass die Mietpreisbremse kein Investitionshemmnis für den Wohnungsneubau ist", sei positiv, teilte die Organisation am Mittwoch in Berlin mit. Zuvor hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Untersuchung veröffentlicht, die Antworten auf die Frage gibt, ob und in welchen Regionen die Mietpreisbremse wirkt.

Mietpreisbremse in 313 Städten und Gemeinden

"Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse greift nur in bestimmten Regionen mit besonders starken Mietanstiegen und erreicht damit nur kleine Teile der Bevölkerung", erläuterte DIW-Experte Claus Michelsen, ein Mitautor der Untersuchung. Das heiße jedoch nicht, "dass die Mietpreisbremse grundsätzlich eine Fehlkonstruktion ist. Dort wo sie wirken kann, tut sie es auch", erklärte Michelsen. Man müsse sich jedoch genau anschauen, wo überhaupt die Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Regulierung greifen könne. Derzeit gilt die Mietpreisbremse in 313 von rund 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland.

Der Maßstab für die maximal zulässige Neuvertragsmiete ist den Angaben nach die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Durchschnittswert auf der Basis der abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet wird, zuzüglich zehn Prozent. Dieser Spielraum zur Mieterhöhung aufseiten der Vermieter sorgt dafür, dass die Regulierung rein rechnerisch erst ab der 3,9-Prozent-Schwelle greifen kann, wie die Studienautoren errechneten.

Mieterbund: Wohnungsneubau wurde nicht behindert

Der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagte, es sei gut, "dass es jetzt endlich eine wissenschaftliche Untersuchung gibt, die feststellt, dass die Regelungen zur Mietpreisbremse Wirkungen zeigen und der Anstieg der Wiedervermietungsmieten gerade in den hochpreisigen Städten abgebremst wird". Trotz der umstrittenen Regelungen sei der Wohnungsneubau nicht behindert worden.

Dennoch wirke die Regelung in einem Großteil der Städte und Gemeinden, in denen sie eingeführt wurde, nicht so wie ursprünglich erwartet und erhofft. In Städten wie zum Beispiel Berlin, München, Hamburg, Köln oder Düsseldorf lagen die Wiedervermietungsmieten 2017 zwischen 17 und 28 Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten, die in bestehenden Mietverhältnissen bezahlt werden mussten.

Das bedeute, dass sich hier eine Mietwohnungen nur aufgrund eines Mieterwechsels im zweistelligen Bereich verteuere, erklärte Siebenkotten: "Offensichtlich hält sich nach wie vor ein Großteil der Vermieter nicht an die Regelungen zur Mietpreisbremse."

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