Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag
epd-bild / Benjamin Dürr
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann in Zukunft hochrangige Politiker und Militärs für das Führen eines Angriffskriegs verfolgen.
15.12.2017

Die Vertragsstaaten des Gerichts entschieden in der Nacht zum Freitag in New York, die Zuständigkeit um das Verbrechen der Aggression zu erweitern. Der Strafgerichtshof wurde 1998 gegründet und kann bisher Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen.

Die Vertragsänderung des Römischen Statuts, des Gründungsvertrags, tritt am 17. Juli 2018 in Kraft, genau 20 Jahre nach der Gründung des Gerichts. Unter das Verbrechen der Aggression fallen die Invasion oder zeitliche Besetzung, die Bombardierung, die Blockade von Häfen oder Küsten eines anderen Staates oder die Entsendung bewaffneter Banden. Angeklagt werden sollen Staatschefs und Militärführer, die das Kommando über die Truppen führen und die wichtigen Entscheidungen treffen - nicht die Soldaten selbst.

Laserwaffen und biologische Waffen

Die Vertragsänderungen gelten nicht rückwirkend. Bis zuletzt wurde heftig um die Aktivierung des neuen Verbrechens verhandelt. Mehrere Länder, darunter Großbritannien, Kanada, Frankreich, Japan und Norwegen, versuchten, die Abstimmung hinauszuzögern und argumentierten, es gebe noch zu viele Unklarheiten. Auf der jährlichen Generalversammlung, die am Donnerstag in New York (Ortszeit) zu Ende ging, stimmten schließlich jedoch alle 123 Vertragsstaaten für die Aktivierung. Zudem wurde beschlossen, unter anderem den Einsatz von Laserwaffen und biologischen Waffen in die Liste der Kriegsverbrechen aufzunehmen.

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz im niederländischen Den Haag gilt als wichtiges Instrument zum Schutz der Menschenrechte. Damit soll verhindert werden, dass Diktatoren, Folterer und Kriegsverbrecher ohne Strafe davonkommen, wenn die nationale Justiz untätig bleibt. Die Versammlung der 123 Vertragsstaaten ist das Kontrollgremium des Strafgerichtshofs.

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