Bundesratsgebäude in Berlin
epd-bild/Juergen Blume
SPD, Grüne und Linkspartei wollen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche kippen. Dagegen regt sich Widerstand aus den Unionsparteien - der Evangelische Arbeitskreis hält am umstrittenen Paragrafen 219a fest.
12.12.2017

Fünf Bundesländer machen sich dafür stark, das bisher geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen. Am Freitag wollen sie eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. Die Union steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber. Insbesondere der Evangelische Arbeitskreis von CDU und CSU hält am Werbeverbot fest.

"Höchste Zeit"

Am Dienstag stimmte der rot-rot-grüne Senat des Landes Berlin dafür, sich im Bundesrat für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts einzusetzen. Ziel ist es, den Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, ersatzlos zu streichen. Den Angaben zufolge wollen sich die Länder Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg anschließen. Zuvor hatten im Bundestag bereits Vertreter von SPD, Grünen und Linken angekündigt, das Verbot abschaffen zu wollen.

"Es ist höchste Zeit, Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen", betonte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). "Dieses Relikt aus der Nazizeit erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft", teilte der Justizsenator mit.

Hintergrund der Bundesratsinitiative ist der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel. Sie war kürzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen.

Widerstand aus den Unionsparteien

Gegen die Reformpläne richtet sich jedoch Widerstand aus den Unionsparteien. Berlins CDU-Landesvorsitzende Monika Grütters warnte, Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht zum Geschäftsmodell werden. Auch der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Brand (CDU), fordert, am Werbeverbot festzuhalten. "Die geplante Relativierung wäre ein folgenreicher Schritt zur Lockerung des Lebensschutz-Prinzips. Aus gutem Grund sollte Deutschland nicht ohne Not einen Schutzwall einreißen", forderte Brand.

Auch der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU sprach sich dafür aus, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch aufrechtzuerhalten. Der Bundesvorsitzende Thomas Rachel erklärte am Dienstag in Berlin, entsprechende Forderungen der Linkspartei, von SPD, Grünen und der FDP seien "ethisch hoch problematisch". Das Werbeverbot gehöre zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein Eingriff wie jeder andere, erklärte Rachel.

Der EAK-Vorsitzende verwies auf die unabhängigen Beratungsstellen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Sie erhielten dort alle notwendigen medizinische Informationen und Hilfsangebote. Rachel warnte vor einem erneuten Streit um das Abtreibungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch seien durch mühsame Kompromisse errungen worden. Diese durch eine Streichung des Paragrafen 219a aufzukündigen wäre "verhängnisvoll".

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