Eine Irakerin im bereits geschlossenen Flüchtlingslager Idomeni in Griechenland (Archivbild)
epd-bild / Thomas Lohnes
Asylbewerber sollen nach dem Willen des Innenausschusses des EU-Parlaments künftig gleichmäßiger auf die EU-Staaten verteilt werden.
19.10.2017

Der derzeitige Grundsatz, wonach in der Regel das Ersteinreise-Land zuständig ist, fiele weg, erklärte das Parlament nach der Abstimmung über die Reform der Dublin-Verordnung am Donnerstag in Brüssel. Die Abgeordneten billigten den Gesetzesentwurf mit 43 Stimmen bei 16 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen.

Zunächst würden künftig Verbindungen der Asylbewerber zu einem bestimmten Mitgliedstaat berücksichtigt, etwa bereits dort lebende Familienangehörige oder ein früheres Studium. Ohne solche Verbindung würden die Asylbewerber nach Registrierung und Sicherheitsüberprüfung "automatisch nach einem festen Verteilungsschlüssel" anderen EU-Staaten zugeteilt, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments. Asylbewerber mit sehr geringen Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, würden allerdings doch im Ersteinreiseland die Prüfung ihres Antrages abwarten müssen.

Regierungen verweigern Verpflichtungen

Die derzeitige Dublin-Verordnung sieht vor, dass normalerweise das Land einen Asylantrag bearbeitet und damit auch den Asylbewerber beherbergt, in dem dieser als erstes europäischen Boden betritt. Damit sind de facto vor allem die südlichen Länder wie Griechenland und Italien in der Verantwortung. Die vom Innenaussschuss verabschiedete Regelung soll verhindern, "dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen einen unverhältnismäßig hohen Anteil an den internationalen Verpflichtungen Europas zum Schutz von Menschen in Not schultern".

Das Parlamentsplenum wird den Entwurf des Ausschusses voraussichtlich im November billigen, dann beginnen die Verhandlungen mit dem Ministerrat, der die EU-Regierungen vertritt. Dieser hat noch keine einheitliche Position zur Dublin-Verordnung gefunden. Nach Diplomatenangaben von vergangener Woche weigern sich einige Regierungen weiterhin, überhaupt neue Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen einzugehen.

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