Bereits am 23. Juli wurde ein Deutsch-Türke bei der Einreise in die Ukraine festgesetzt und darf das Land nicht verlassen.
18.10.2017

Das Auswärtige Amt hat Medienberichte bestätigt, wonach ein Deutsch-Türke auf Ersuchen der Türkei in der Ukraine festgesetzt worden ist. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte am Mittwoch in Berlin, der Mann sei bei seiner Einreise in das Land am 23. Juli festgenommen worden. Die türkischen Behörden hätten ihn über Interpol suchen lassen.

Drei Tage später habe das zuständige Gericht in Kiew eine Auslieferungshaft abgelehnt. Seitdem sei der Mann auf freiem Fuß, dürfe aber das Land nicht verlassen, bis die Generalstaatsanwaltschaft abschließend über eine Auslieferung an die Türkei entschieden habe. Zu den Vorwürfen, die dem Mann gemacht werden, wollte die Sprecherin des Auswärtigen Amts sich nicht äußern.

Berichte über Mordvorwurf

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung", des WDR und des NDR floh der Mann 2007 nach Deutschland, erhielt politisches Asyl und wurde 2016 eingebürgert. Seitdem hat er den Angaben zufolge beide Staatsbürgerschaften. In der Türkei war er in der kommunistischen Partei aktiv. Die türkischen Behörden werfen ihm zwei Morde vor. Deutsche Gerichte hatten jedoch immer zu seinen Gunsten geurteilt.

Der Kölner ist mit einer Ukrainerin verheiratet und war aus privaten Gründen in das Land gereist, obwohl er laut der Medienberichte zuvor von der Generalstaatsanwaltschaft in Köln vor einer Auslandsreise gewarnt worden war. Interpol darf eigentlich nicht nach politischen Dissidenten fahnden. Doch kommt dies immer wieder vor - zuletzt im Fall des Schriftstellers Dogan Akhanli. Der deutsch-türkische Autor war in Spanien festgenommen worden. In der vergangenen Woche entschied ein spanisches Gericht, dass er nicht an die Türkei ausgeliefert werden darf.

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