Hitler-Glocke in Herxheim am Berg
epd-bild/Monika Franck
Die sogenannte "Hitler-Glocke" im Turm der evangelischen Kirche im pfälzischen Herxheim am Berg hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal mit.
20.09.2017

Ende August waren bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen den ehemaligen Bürgermeister, ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied und den evangelischen Pfarrer des Ortes wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen eingegangen.

Seit Wochen erregt in dem rund 750 Einwohner zählenden Ort im Landkreis Bad Dürkheim die 1934 gegossene Glocke mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift "Alles fuer's Vaterland - Adolf Hitler" die Gemüter. Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte, die Glocke in Herxheim abzuhängen und ins Museum zu stellen. Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ist für ein Abhängen der Glocke. Das Presbyterium der Kirchengemeinde hat beschlossen, die umstrittene Glocke nicht mehr für den liturgischen Gebrauch zu nutzen. Auf Beschluss des Gemeinderats wurde auch das viertelstündige Schlagen der Glocke eingestellt.

Bürgermeister stolz auf Glocke

In einem Beitrag des ARD-Magazins "Kontraste" hatte der mittlerweile zurückgetretene Bürgermeister gesagt, er sei stolz auf die Glocke. Außerdem sagte er, wenn der Name Hitler genannte werde, sei immer nur von den Gräueltaten die Rede, nicht jedoch von den Sachen, die er in die Wege geleitet habe und die heute noch benutzt würden. Auch das ehemalige Gemeinderatsmitglied sagte, es sei nicht alles schlecht gewesen in dieser Zeit. Der Pfarrer hatte auf die Frage der Reporterin, ob die Glocke nicht abgeschaltet werden solle, weil es bei Gemeindemitgliedern ein bisschen wie die Stimme Hitlers rüberkomme, gesagt, was rüberkomme, sei ein zweigestrichenes c.

Die Äußerungen des Pfarrers seien offensichtlich ohne strafrechtliche Relevanz, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Aber auch die beiden anderen Angezeigten leugneten oder verharmlosten mit ihren Aussagen keines der unter Hitlers Herrschaft begangenen Verbrechen. Sie billigten, verherrlichten oder rechtfertigten auch nicht dessen Herrschaft an sich.

Aus einem einschlägigen Strafrechtskommentar zitiert die Staatsanwaltschaft: "Abwegiges Geschwätz über Heldentaten von Wehrmacht und Waffen-SS, bewundernde Äußerungen über Reichsarbeitsdienst oder Autobahnbau oder über NS-Führer in Wirtschaft, Kultur, Rechts- oder Gesundheitswesen sind auch dann nicht strafbar, wenn sie für die Bundesrepublik peinlich sind."

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