Berlin (epd). Die meisten Betroffenen wurden wegen Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeit oder vorruhestandsähnlichen Regelungen nicht mehr als arbeitslos registriert, heißt es in dem Schreiben, das dem Evangelischen Pressedienst vorliegt.
Bei Jobsuchern ohne Handicap war im Jahr 2016 in jedem vierten Fall (27,8 Prozent) eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt der Grund für das Ende des Hartz-IV-Bezugs. Bei Hartz-IV-Empfängern mit Schwerbehinderung waren es hingegen 9,2 Prozent.
Kritik an Arbeitgebern
Die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote (§ 71 SGB IX) von Schwerbehinderten von fünf Prozent sei von den Arbeitgebern mit 4,7 Prozent unterschritten worden, hieß es. In Privatunternehmen betrug die Quote 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern waren es 6,6 Prozent.
Sabine Zimmermann, Vizevorsitzende der Linksfraktion, kritisierte die Arbeitgeber: "Anstatt über einen vermeintlichen Fachkräftemangel zu jammern, sollten sie ihren Blick auch auf erwerbslose Menschen mit Behinderung richten. Die Linken-Politikerin sprach sich zudem dafür aus, die Beschäftigungsquote auf sechs Prozent zu erhöhen. Auch die Ausgleichsabgabe, die Firmen bezahlen müssen, die nicht genügend behinderte Menschen beschäftigen, sollte ihrer Ansicht nach deutlich erhöht werden.
Kein inklusiver Arbeitsmarkt
"Die Lage am Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen nach wie vor schwierig", sagte Zimmermann der "Passauer Neuen Presse" (Freitag). Es bestehe dringender politischer Handlungsbedarf, was die Ausgestaltung der Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe angehe: "Von einem inklusiven Arbeitsmarkt ist Deutschland weit entfernt."
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