NPD-Aufmarsch mit Fahnen.
epd-bild/Steffen Schellhorn
Parteien, "die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen", kann künftig der Geldhahn zugedreht werden
22.06.2017

Extremistische Parteien können künftig von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Mit der Mehrheit von 502 Stimmen stimmte der Bundestag am Donnerstag in Berlin für eine entsprechende Grundgesetzänderung. 57 Abgeordnete stimmten dagegen, 20 enthielten sich. Parteien, "die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen", kann damit künftig der Geldhahn zugedreht werden. Darüber entscheiden muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht.

In Karlsruhe war im Januar erneut ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei gescheitert. Wegen des Bedeutungsverlusts der Partei lehnte das höchste deutsche Gericht ein Verbot ab, erkannte aber an, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deutete Handlungsspielräume bei der Parteienfinanzierung an.

Die Grundgesetzänderung, für die im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig war, wurde nach einem Entwurf der Koalition von Union und SPD beschlossen. Die Grünen stimmten dagegen, ein Teil der Linken dafür, während sich der andere Teil enthielt.

Änderungen auch im Steuerrecht

Ein zusätzlich verabschiedetes Gesetz mit Änderungen unter anderem im Steuerrecht soll dafür sorgen, dass mit dem Entzug der Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung auch steuerliche Begünstigungen für die Partei und Zuwendungen an diese wegfallen. Der Ausschluss von der Finanzierung soll nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für sechs Jahre gelten. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können eine Verlängerung beantragen.

"Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) anlässlich des Bundestagsbeschlusses. Steuermittel für die NPD seien eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze". 2015 erhielt die NPD noch 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

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