Die Video-Plattform YouTube existiert seit zwölf Jahren.
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Videos auf Youtube und vergleichbaren Internetplattformen sollen künftig ähnlichen Beschränkungen für Werbung und Sponsoring unterliegen wie Fernsehsendungen. Das hat der Kulturausschuss des Europaparlaments am Dienstag beschlossen.
25.04.2017

Die Ausschussmitglieder billigten am Dienstag in Brüssel einen Vorschlag der Abgeordneten Petra Kammerevert (SPD) und Sabine Verheyen (CDU). "Damit sind die Ersteller der Videos dazu aufgerufen, wahrheitsgetreu auf Werbeinhalte hinzuweisen", erklärte Kammerevert. Der Vorschlag ist Teil einer großangelegten Reform des EU-Gesetzes für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Der Gesetzentwurf wurde in allen wichtigen Punkten wie von Kammerevert und Verheyen vorgeschlagen angenommen.

EU-Kommissar Günther Oettinger, der damals für Digitales zuständig war, hatte den ursprünglichen Entwurf im Mai 2016 vorgelegt. Generell soll das Gesetz die Regeln für klassisches Fernsehen und Angebote im Internet einander angleichen. Im Kulturausschuss des Parlaments wurde er verändert. Nach diesen Änderungen wird das Gesetz nun mit dem EU-Ministerrat verhandelt, der die Regierungen vertritt. Am Ende müssen Parlamentsplenum und Ministerrat es verabschieden.

Auch Netflix ist betroffen

Das Gesetz dreht sich auch um Video-on-Demand-Dienste wie Netflix. Für diese hatte Oettinger vorgeschlagen, dass sie unter ihren Angeboten künftig mit einer Quote von 20 Prozent europäische Werke vorhalten müssen. So soll europäisches Kulturgut gefördert werden. Der Parlamentsausschuss erhöhte diese sogenannte Netflix-Quote auf 30 Prozent.

Bei der Fernsehwerbung soll die aktuell geltende stündliche Beschränkung auf zwölf Minuten künftig nicht mehr in Kraft sein. Das tägliche Maximum von 20 Prozent Werbung im Programm zwischen sieben Uhr morgens und elf Uhr abends bliebe bestehen, was auch Oettinger so vorgeschlagen hatte. Zusätzlich, dies wurde im Parlament geändert, sollen die einzelnen EU-Länder ein 20-Prozent-Maximum für eine sogenannte Primetime einführen dürfen.

In Deutschland als heikel angesehen worden war eine im Oettinger-Vorschlag enthaltene Regelung zu den nationalen Regulierungsstellen. Dort war von einer rechtlichen Trennung der Regulierer von anderen öffentlichen und privaten Stellen die Rede gewesen. Dagegen wandten sich ARD und ZDF, die einer Binnenkontrolle durch Rundfunk- oder Fernsehräte unterliegen. Der jetzt vom Ausschuss verabschiedete Text sieht keine rechtliche Trennung mehr vor.