Berlin (epd). Diese Forderung ist Kernaussage des am Dienstag vorgestellten Jahresgutachten des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Die Freizügigkeitsrechte sollen nach Auffassung der Forscher aber an Bedingungen geknüpft werden, hieß es.
Als "Minimalvariante" schlagen sie vor, die bestehenden Richtlinien zur Arbeitsmigration für Flüchtlinge zu öffnen. Für diese Art der Zuwanderung sind aber in aller Regel hohe Hürden, beispielsweise bestimmte Gehaltsgrenzen, zu überwinden. Weitergehender ist der zweite Vorschlag der Sachverständigen, die Freizügigkeitsrechte von anerkannten Flüchtlingen denen von EU-Bürgern anzugleichen. Dann wäre ein Umzug möglich, sobald es gelingt, im Zielland einen Job zu finden.
Dublin-Regel soll bestehen bleiben
Die sogenannte Dublin-Regel, nach der Flüchtlinge im Ersteinreiseland der EU Asyl beantragen müssen, wollen die Migrationsexperten prinzipiell beibehalten. Sie fordern aber, die Staaten an den Außengrenzen, die dadurch besonders gefordert sind, nicht alleine zu lassen. Die Dublin-Regelung wird spätestens seit der Fluchtbewegung 2015 auch von den Verantwortlichen in den EU-Staaten hinterfragt. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Regelung zwar grundsätzlich zu erhalten, alle EU-Staaten aber zur Aufnahme von Flüchtlingen zu verpflichten, wenn in einem Staat ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Der Sachverständigenrat versteht seinen Freizügigkeits-Vorschlag als Alternative dazu.
Dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration gehören neun Wissenschaftler verschiedener Disziplinen an, die sich mit der Gestaltung von Zuwanderung beschäftigen. Das Gremium wird getragen von sieben Stiftungen, darunter die Stiftung Mercator und die VolkswagenStiftung.