Gedenken zum fünften Jahrestag der Loveparade-Katastrophe
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Die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten wird vor dem Duisburger Landgericht verhandelt.
24.04.2017

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ am Montag die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zu. Der Senat halte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung im Amt für hinreichend wahrscheinlich, teilte das Gericht mit. (AZ: 2 Ws 528/16 bis III - 2 Ws 577/16)

Das Landgericht Duisburg hatte im März 2016 die Zulassung der Anklage und damit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Am 24. Juli 2010 waren bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen bei einer Massenpanik im Tunnel eines ehemaligen Güterbahnhofes ums Leben gekommen. Mehr als 500 weitere wurden verletzt.

Gutachten zugelassen

Dem Ermittlungsergebnis zufolge dränge sich auf, "dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren", erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag. Planungsfehler bei der Gestaltung der Ein- und Ausgänge für die Festivalbesucher hätten mutmaßlich vorhersehbar zu der Katastrophe geführt.

Die Richter erklärten zudem das zentrale Beweismittel, ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, anders als das Landgericht Duisburg für verwertbar. Das Landgericht hatte 2016 auf "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" in Stills Gutachten und auf Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit verwiesen. Diese Bedenken wies das Oberlandesgericht als unbegründet zurück.

Die Entscheidung der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts war im vergangenen Jahr bei Politikern und Opfervertretern auf Unverständnis gestoßen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg, die vier Mitarbeitern der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorwirft, legte sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.