Krankenschwester in einer Klinik
epd-bild/Werner Krueper
Rotkreuz-Schwestern sollen für längere Einsätze in Krankenhäusern oder Krisengebieten von den Regelungen für Leiharbeitnehmer ausgenommen werden.
30.03.2017

Die Regierungskoalition verständigte sich am Mittwochabend bei ihrem Treffen darauf, im Deutschen-Roten-Kreuz-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zu verankern, die für alle übrigen Leiharbeiter ab 1. April gilt. Das Gesetz werde zugleich europarechtskonform ausgestaltet, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am Donnerstag in Berlin.

25.000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte zuvor DRK-Präsident Rudolf Seiters zugesichert, dass für die rund 25.000 DRK-Schwestern die Befristung auf 18 Monate nicht gelten soll. Mit ihrer Zustimmung zur Novelle des DRK-Gesetzes will die große Koalition diese aufheben. Allerdings hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereits angekündigt, das sie eine solche Regelung für "nicht EU-rechtskonform" halte.

Die Rotkreuz-Schwestern sind bundesweit in 33 Schwesternschaften organisiert und werden dort als Vereinsmitglieder und nicht als Arbeitnehmerinnen geführt. Im Rahmen sogenannter "Gestellungen" arbeiten sie an externen Krankenhäusern in Deutschland, bei internationalen Kriseneinsätzen und im Katastrophenschutz. Das DRK hatte gewarnt, durch die Einstufung der Schwestern als Arbeitnehmerinnen gerieten die Hilfseinsätze in Gefahr.