Perücke mit roten Haaren schwebt durch mystische Küstenlandschaft in Norwegen
Perücke mit roten Haaren schwebt durch mystische Küstenlandschaft in Norwegen
L. Frost/photocase
Hexenverfolgung – was sind Mythen, was historische Wahrheiten?
Die Hexenverfolgung in Europa: Sadismus im Namen der Kirche? Ein Kampf gegen weibliche Emanzipation? Zwölf Wahrheiten über die Hexenverfolgung
Portrait Eduard KoppLena Uphoff
26.07.2017

1. Hexenprozesse in Europa: Die Zahl der Opfer ist weitgehend unbekannt

In einem Zeitraum von 300 Jahren machte sich in Europa der Hexenwahn breit. Frauen und Männer wurden beschuldigt, im Auftrag oder verführt vom Teufel großen Schaden anzurichten. Missernten, Krankheiten, Seuchen, Hunger wurden ihnen zur Last gelegt. Historiker geben die Zahl der Hinrichtungen zwischen 1450 und 1750 in ganz Europa und der Neuen Welt mit 60 000 bis 110 000 an. Selbst wenn viele Gerichtsakten verloren sind, ist nach einer Schätzung des Historikers Franz Irsigler von der Universität Trier die Zahl der Hinrichtungen in Europa „nicht wesentlich höher als 80 000“. Andere Wissenschaftler sind noch zurückhaltender, sprechen aber von 50 bis 60 000 Toten. Für Deutschland geht man von etwa 25 000 Toten aus bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 16 Millionen Menschen. Viele Zahlenangaben in neueren Büchern sind entschieden zu hoch gegriffen. Die feministische Zeitschrift „Woman Hating“ zum Beispiel schätzte 1974 die Zahl der Opfer auf neun Millionen. Auch angesichts einer Bevölkerungszahl Europas von etwa 80 Millionen (einschließlich Russlands) ab dem Jahr 1500 ist diese Zahl um das Tausendfache übertrieben. Der Historiker Gerhard Schormann hat 1981 mit seinem Buch "Hexenprozesse" zu einer konsequent sachlichen Beurteilung der Hexenverfolgung beigetragen, die - ungeachtet der verringerten Zahlen - eine Grausamkeit exorbitanten Ausmaßes war.

2. Frauen wie Männer waren Opfer der Hexenverfolgung

Nicht nur Frauen fielen den Hexenjägern und -richtern zum Opfer. Ihr Anteil lag in Deutschland im Zeitraum von 1530 bis 1730 bei 76 Prozent, in manchen Regionen, zum Beispiel im Einzugsbereich des Pariser Appellationsgerichts, bei 50 bis 60 Prozent. Während in katholischen Gebieten bis zu 30 Prozent der Hingerichteten Männer waren, belief sich ihr Anteil in protestantischen oder reformierten Gebieten (England, Schottland, Schweden oder Niederlande) auf zehn bis 15 Prozent, der Frauenanteil war dort also erheblich größer. Einer der Gründe dafür: Die im katholischen Bereich maßgebliche Bibelübersetzung Vulgata übersetzt die Stelle 2. Mose 22,17 mit „Die Zauberer sollst du nicht leben lassen“, die Lutherübersetzung (in Anlehnung an den hebräischen Text) hingegen „Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen“. Männer hatten übrigens bessere Chancen, das Verfahren zu überleben, weil sie im Durchschnitt wohlhabender und einflussreicher als die Frauen waren. Sie konnten sich besser verteidigen und verteidigen lassen. Die Frauen stammten überwiegend aus den unteren sozialen Schichten.

3. Die Verfolger konzentrierten sich nicht auf bestimmte Berufsgruppen

Hexenprozesse trafen Menschen unterschiedlichster Herkunft und Berufe, und das oft völlig unerwartet. Von einem gezielten Vorgehen gegen bestimmte Berufsgruppen wie Hebammen oder Heilerinnen kann nicht die Rede sein. Die These der Bremer Soziologen Gunnar Heinsohn und Otto Steiger, die Hexenverfolger hätten systematisch „weise Frauen“ wie Hebammen vernichten wollen, um deren Kenntnisse über Empfängnisverhütung und Abtreibung zu verdrängen und die Bevölkerungsentwicklung zugunsten der Landesherren positiv zu beeinflussen, gilt unter Historikern als widerlegt. Der Trierer Geschichtswissenschaftler Franz Irsigler zum Beispiel hat für das 16. und 17. Jahrhundert im Trierer Raum rund 800 weibliche Opfer belegen können, darunter waren nur drei Hebammen. Dass Menschen verfolgt wurden, lag nämlich am wenigsten an ihrem Verhalten, sondern vielmehr an den Motiven der Verfolger. Auch Adlige, Richter, Bischöfe, Theologen, Gastwirte, Postmeister, selbst Obere von Klöstern kamen vor Gericht.

Wenn es eine Konzentrationen auf eine bestimmte Opfergruppe gab, dann allenfalls auf arme, entwurzelte Menschen vom Land, die „unterbäuerliche Schicht“. Doch auch sie wurde nicht gezielt verfolgt. Die Verfolgung nahm häufig während Hungersnöten zu, die sich die Menschen nur als Werk des Teufels erklären konnten.

4. Der Hexenprozess: ein Allround-Werkzeug

Der Vorwurf, durch Zauber Schaden anzurichten, wurde in vielen Fällen erhoben, wenn man Menschen anders nicht belangen konnte. Diebstahl, Sodomie, Alkoholismus: Auch in solchen Fällen kam es zu Hexereivorwürfen. So wie Richter ihre Anklage teilweise frei konstruierten, folgten auch die „Besager“, also die Denunzianten oder „Zeugen“, nicht selten eigennützigen Zielen. Sie wollten eine ungeliebte Gattin loswerden, über ein Erbe früher verfügen, den Besitz einer Nachbarin übernehmen, Rachegefühle befriedigen, wirtschaftliche Konkurrenten ausschalten. So manche Kirchengemeinde ist ihren Pfarrer, der in einem skandalösen Konkubinat lebte, mithilfe eines Hexenprozesses losgeworden.

Menschen mit psychischen Problemen lebten hochgefährlich. Pubertäre Schüler, frühreife Mädchen, depressive oder hysterische Frauen oder solche, die über ihre Vergewaltigung klagten, Adlige, die mit ihrem Gesinde rücksichtslos umgegangen waren: Sie alle konnten den Vorwurf auf sich ziehen, Buhlen des Teufels zu sein und in dessen Auftrag Schadenszauber zu verüben. Es gibt Beispiele dafür, dass aus Vergewaltigungsprozessen gegen den Täter Hexenprozesse gegen die vergewaltigten Frauen wurden. Auch Selbstanzeigen und Selbstbezichtigungen von psychisch kranken Frauen kamen vor. Selbst wenn Zeugen diese Selbstbezichtigungen widerlegten, wurden die Verfahren fortgeführt.

5. Mit den Müttern wurden auch ihre Kinder beschuldigt

Wurde eine Mutter als Hexe verurteilt und hingerichtet, gerieten auch leicht ihre Kinder in Verdacht. Verfahren, Folter und Hinrichtung waren auch bei Kindern keine Seltenheit – der Teufel, so die Auffassung, macht keinen Unterschied zwischen Groß und Klein. Beschuldigungen gegen Familienmitglieder wurden von den Gerichten zugelassen und anerkannt. Die Kinder galten als die durch ihre Eltern zuerst Verführten. In den Gerichtsakten finden sich immer wieder Familien, in denen über Generationen hinweg Frauen wegen Zauberei angeklagt und hingerichtet wurden.

6. Die Anzeigen waren anonym – eine Einladung für Denunzianten

Viele Menschen wurden anonym beschuldigt, die Vorwürfe nicht überprüft oder durch Zeugenaussagen belegt. Das war einer der Hauptgründe für die schnell hochschlagenden Verfolgungswellen. Gerade weil sich die Besager nicht öffentlich zu erkennen geben mussten, kam es zu absurden Angaben in atemberaubender Zahl. Die bis heute erhaltenen Besagungslisten sind sehr aufschlussreich. Hexenprozesse gegen einzelne Personen waren selten, denn zumindest beim „Hexensabbat“ muss sich der/die Angeklagte ja mit vielen anderen getroffen haben. Mancherorts wurden die Geständnisse und die Listen der Besagten öffentlich verlesen. Das wirkte wie eine Einladungen zu neuen Vorwürfen.

7. Evangelische und katholische Hexenjäger standen einander in nichts nach

Welcher Konfession die Bevölkerung angehörte, hatte keinen großen Einfluss auf die Zahl der Prozesse. Die spanische Halbinsel (ohne die Pyrenäen) und Süditalien sind weitgehend frei geblieben von Hexenprozessen, wie der Historiker Gerhard Schormann schreibt. In Irland, England, Skandinavien und in Polen, Böhmen und Ungarn hat es offensichtlich weniger Opfer gegeben als in den Kernländern der Hexenprozesse: Frankreich, Norditalien, die Alpenländer, Deutschland, Benelux und Schottland. Wichtiger als die konfessionelle Zugehörigkeit waren soziale und wirtschaftliche Krisen und die Tätigkeit von besonders engagierten Hexenjägern. So konnten in zwei benachbarten Gebieten die Opferzahlen sehr unterschiedlich sein. Wichtig war auch, ob die Landesherren die Hexenverfolgung förderten oder billigten.

8. Weltliche Gerichte taten sich besonders negativ hervor

Als die großen Wellen der Hexenverfolgung durch Europa liefen, im späten 16. und im 17. Jahrhundert, taten sich weltliche Richter ebenso wie geistliche hervor. Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns spielte die kirchliche Gerichtsbarkeit im Vergleich zur weltlichen sogar kaum noch eine Rolle. „Die Verantwortung verteilt sich breiter, als nach der älteren, zum Teil noch vom Kulturkampf beeinflussten Forschungsdiskussion anzunehmen war“, urteilt der Trierer Forscher Franz Irsigler. Die Inhalte des „Hexenhammers“, des 1486 von dem Dominikaner Heinrich Kramer (lateinisch: Henricus Institoris) verfassten Handbuches für Hexenjäger, wurden keineswegs überall widerspruchslos von der Kirchenführung übernommen. Ein Brixener Bischof erklärt dessen Autor sogar für verrückt.

9. Universitäten begutachteten und unterstützten die Todesurteile

Für die Hexenprozesse galten hohe wissenschaftliche Standards, die Urteile galten als wissenschaftlich abgesichert. Todesurteile mussten in aller Regel von Universitäten gegengeprüft werden. Dies geht auf das Strafgesetzbuch von 1532 zurück, die Carolina, die „Peinliche Halsgerichtsordnung" Kaiser Karls V. Neben juristischen erstellten auch theologische Fakultäten Gutachten. Die meisten Hexenprozesse fanden also vor der geistigen und wissenschaftlichen Öffentlichkeit statt. Das war aber keine Garantie für eine liberalere Handhabung des Strafrechts. Im Gegenteil: Die Rintelner Juristenfakultät (Westfalen) war für ihre harten Urteile gegen die beschuldigten Frauen bekannt. In der Juristenfakultät in Halle gab es liberale und rücksichtslose Richter.

10. Die Hexenprozesse brachten den Richtern hohe Spesen

Stärker noch als sadistische oder dogmatische Gründe spielten wirtschaftliche eine Rolle für die Zunahme der Verfahren. Die Prozesskosten waren hoch. Einen Nutzen davon hatten die Richter und Henker. Die Angeklagten oder ihre Familien mussten die Kosten bezahlen. Waren die Beschuldigten zu arm, erklärten sich bisweilen die Gemeinden oder Einzelpersonen bereit, für die Kosten aufzukommen. Das Gerichtspersonal ließ es sich vielerorts auf Kosten der Angeklagten gut gehen: Sie speisten und tranken viel und teuer und amüsierten sich ordentlich. Mit Rechtsverordnungen mussten die Spesen begrenzt werden, zum Beispiel 1591 in Trier.

11. Die Hexenverfolgung: ein Massenwahn

Aberglaube war allgemein stark verbreitet, in und außerhalb der Kirche. Er war keineswegs nur auf die unmittelbar Beteiligten der Hexenprozesse begrenzt. Im Gegenteil: Ganze Dörfer machten Druck auf Hexenjäger und Richter, um bestimmte Menschen loszuwerden. Zum Teil nahm die Bevölkerung Verdächtige auch selbst fest und führte sie Richtern zu. Die Verfolgung von Hexen war keine Tätigkeit von Spezialisten, sondern großer Bevölkerungskreise, eben ein Massenwahn.

12. Die Hexen heute rehabilitieren?

Martin Luther, der Reformator, hat die Hexenprozesse in Europa massiv befürwortet, und darin folgten ihm viele. Die Existenz des Satans und seiner Gehilfen, der Hexen, sowie deren Schadenswert war für ihn eine ausgemachte Sache. Hinter der Propstei von Wittenberg will Martin Luther mit eigenen Augen Dämonen gesehen haben. 

Wie werden Kirche und Staat diesem Thema heute gerecht? Nicht unbedingt mit einer Rehabilitierung im juristischen Sinn, also mit einer Aufhebung der Urteile oder gar einem Schadensausgleich. Dass die Hexenprozesse, auch wegen der Folter, die heute anerkannten Menschenrechte grob verletzten, steht außer Frage. In den wenigsten Fällen lässt sich der Rechtsnachfolger der damaligen kirchlichen und staatlichen Tribunale  benennen. Nicht anders ist es bei den Nachfahren der Opfer. Für eine Rehabilitierung im eigentlichen Sinn fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, aber die moralische Verantwortung von Staat und Kirche bleibt. Auch die Geschichtswissenschaft kann heute dazu beitragen, den brutalen Umgang der Gerichte mit den Beschuldigten bewusst zu machen.

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Ich finde es sehr schade, dass bei diesem Artikel immer wieder die Agenda durchscheint beweisen zu wollen, dass Christen und Kirche "nicht so sehr schuld" sind an der Verfolgung von Hexen und Zauberern wie allgemein angenommen. Geht es z.B. wirklich um die genau Zahl der Toten? Es zählt doch wohl jedes einzelne vernichtete Menschenleben, das der verinnerlichten und exklusiven Wahrheit, dass nur Christen den "Weg" kennen, zum Opfer fielen. Doch wenn das nicht genügt, die "falsche Zahl", lässt sich dann als nächstes beweisen, dass die Verurteilten doch tatsächlich fürchterlich gesündigt hatten, wenn auch nicht durch Zauberei? Dass sie also ihre Strafe verdienten? Auch hier die vereinnahmte und unerschütterliche innere Überzeugung, dass Taten sich offenbaren, wenn man sie braucht, was bei der "Blutbeschuldigung" gegen Juden jahrhundertelang hervorragend funktioniert hat. Mag sein, dass meine Worte gerade bitter werden. Aber angesichts der Ergebnisse christlicher Geschichte, die sich stets in polemischer Abgrenzung zum Judentum und in Verachtung sogenannter Ungläubiger vollzog, nach wie vor auf Recht und Wahrheit zu pochen, ist mir ein zu großer Schmerz. Wann endlich kommt global die einzige Haltung zum Tragen, die noch tragfähig wäre für Christen, sollten sie die Agenda ihres ungefragten Religionsstifters ernst nehmen, wann kehrt endlich wahre Demut in christliche Köpfe ein? Fehlübersetzungen, willkürliche Änderungen, Machtpolitik und übernommene Rituale von anderen haben alles andere, was da ist, nämlich zu weit von der sonstigen Wahrheit entfernt und entfremdet.

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