Thomas Meyer/Thomas Meyer/ OSTKREUZ
Die Menschenrechte gelten für jeden. Aber darf man sie auch mit Gewalt verteidigen? Ein Generalleutnant und ein Pazifist über das Töten
Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff
Dorothea Siegle, Leitung der Corporate Media-Abteilung, leitende Redakteurin JS Magazin, GEP, August 2017Lena Uphoff
09.05.2011

chrismon: Dürfen Christen töten?

Rainer Glatz: Als Christ macht man sich schuldig bei einem Verstoß gegen das Gebot, nicht zu töten. Aber: Wenn Sie es unterlassen, andere zu schützen, können Sie genauso schuldig werden. Das ist das Spannungsfeld, in dem ein Christ leben muss. Und in dem er auf Gottes Gnade angewiesen ist.

Fernando Enns: Christen dürfen nicht töten. Das geben uns das Evangelium und unser Bekenntnis vor. Das entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, dies in jeder Situation neu zu überdenken und neu zu überprüfen.

Herr Enns, wir stehen hier im Bendlerblock, wo der Hitlerattentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg hingerichtet wurde. Hätten Sie sich dem Attentat angeschlossen?

Enns: Ich war nicht in dieser Situation und kann mich deshalb nur an denen orientieren, die darin waren, wie der Theologe ­Dietrich Bonhoeffer. Seine Entscheidung für den Tyrannenmord kann ich nachvollziehen. Dennoch gehört es zur massivsten Schuld, von der man überhaupt sprechen kann, von Gott geschenktes Leben zu vernichten. Egal ob es um Hitler oder Gaddafi geht. Bonhoeffer war sich dieser Schuld bewusst.

Ist der weniger schuldig, der tötet, um andere zu schützen?

Glatz: Nein. Sie müssen sich aber auch die Frage stellen: Werde ich durch Nichthandeln genauso schuldig?

Enns: Entscheidend ist nicht das Motiv, wie es ein Richter bei einem Gerichtsurteil in Erwägung zieht. Wir dürfen es uns nicht leichtmachen und sagen: Jesus ist am Kreuz gestorben und unsere Schuld ist uns vergeben, insofern sind militärische Einsätze erlaubt. Vor solch einer „billigen Gnade“ hat Bonhoeffer gewarnt. Solche Gedanken können für eine Einzelentscheidung tragfähig sein. Daraus aber Ableitungen für ein allgemeines Handeln zu ziehen, würde das allgemeine Tötungsverbot aushebeln.

Der General: Der Zweite Weltkrieg war in meinem Elternhaus ein großes Thema

Herr Glatz, Sie sind christlich erzogen worden. Wie hat Ihr evangelisches Umfeld reagiert, als Sie Soldat wurden?

Glatz: Ich wurde geprägt durch ein christliches Elternhaus. In den 60ern hieß das nicht nur, regelmäßig in den Gottesdienst zu gehen. Ich war in der evangelischen Jungschar, wurde Jungscharführer, habe selbst Gottesdienste mitgestaltet. Als ich mich für die Bundeswehr entschied, gingen Menschen, mit denen ich zuvor ein sehr enges Verhältnis hatte, auf Distanz. Das tat weh. Bei vielen hat es auch lange gedauert, bis wir uns wieder annäherten.

Auch Ihre damalige Freundin und heutige Ehefrau war dagegen, dass Sie Soldat wurden – warum?

Glatz: Ihr Vater war früh an den Folgen der Kriegsgefangenschaft gestorben. Nach dem Zweiten Weltkrieg sagte man ohnehin: „Nie wieder Krieg!“ Hinzu kamen Berichte über Gräuel im Vietnamkrieg, wo Soldaten sich in Extremsituationen völkerrechtswidrig verhalten hatten, was auch ein abschreckendes Beispiel war.

Haben Sie sich damals gefragt: Was hat mein Vater im Zweiten Weltkrieg gemacht?

Glatz: Das war sogar ein sehr großes Thema. Er war Ende der 40er Jahre aus der Kriegsgefangenschaft in Sibirien zurückgekommen und hat nie über den Krieg gesprochen. Als ich den Schritt zum Zeitsoldaten machte, mussten meine Eltern eine Unterschrift für meine Weiterverpflichtung leisten, weil ich noch nicht 21 und damit nicht volljährig war. Diese Unterschrift haben sie mir verweigert. Erst als mein damaliger Kompaniechef uns besuchte und fast eine Nacht mit meinem Vater diskutiert hat – über Dinge, die er mit mir nie besprach –, hat er die Unterschrift geleistet.

Enns: Was hat Sie denn getrieben, Ihre Überzeugung gegen den Widerstand Ihrer Eltern durchzusetzen?

Glatz: Unter anderem meine politische Lageeinschätzung nach dem Einmarsch des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei. Das Gefühl der Bedrohung, vorher ein theoretisches, wurde plötzlich konkret. Und dass ich die Bundeswehr durch konkret handelnde Personen anders kennengelernt habe, als sie mir vorher durch Klischees vermittelt worden war.

Der Pazifist: Ich habe erst als Teenager gelernt, dass auch Soldaten Krieg verhindern wollen

Mennoniten verweigern den Kriegsdienst seit Jahrhunderten. Herr Enns, wo waren Ihre Großväter im Zweiten Weltkrieg?

Enns: Sie haben beide keinen Kriegsdienst geleistet. Mein Großvater väterlicherseits kam aus der Ukraine. Nach der Oktoberrevolution floh er nach Südamerika, um der Deportation zu entgehen. Paraguay bot den Mennoniten Religionsfreiheit und befreite sie vom Kriegsdienst. Meinen Großvater mütterlicherseits, ein Westpreuße, wollte die SS anwerben, weil er ein schönes Gut hatte und tolle Pferde. Doch das kam für ihn nicht infrage. Er war während des Krieges im Sanitätsdienst, floh später auch nach Süd­amerika. Ich bin von dieser Friedenstradition geprägt. Für mich war von klein auf klar: Christ sein heißt gegen Krieg sein.

Glatz: Soldat sein heißt nicht, für Krieg zu sein. Im Gegenteil!

Enns: So bin ich aber aufgewachsen. Ich habe erst im Teenageralter zu verstehen gelernt, dass auch Soldaten Krieg verhindern wollen. Diese Differenzierung habe ich als Kind nicht gemacht.

In einer Erklärung der Mennoniten zum gerechten Frieden steht: „Kriegerische Gewaltanwendung kann niemals ein rechtmäßiges Mittel sein.“ Herr Glatz, was halten Sie von diesem Satz?

Glatz: Als Leitlinie für eigenes Handeln kann ich den Satz verstehen. Es ist ein hehres Ziel. Politisch praktikabel ist er nicht. Weil die Welt leider nicht so ist. In unserem Grundgesetz steht, zualler­erst: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und dann kommt: „Sie zu schützen und zu achten ist Aufgabe aller staat­lichen Gewalt.“ Aber: Welche Mittel setze ich für diesen Schutz ein? Auch die Vereinten Nationen haben sich dazu bekannt: Wenn die Würde der Menschen in einem Staat mit Füßen ge­treten wird, wollen sie bereit sein, Mittel zum Schutz einzusetzen. Und dann müssen sie in irgendeiner Art und Weise handeln.

Enns: Also sagen Sie: Wir können nicht nach ethischen Maßstäben handeln, wir müssen uns an die völkerrechtlichen halten . . .

Der General: Mir geht es darum, die Würde des Menschen vor Übergriffen zu schützen

Glatz: Genau das sage ich nicht. Mir geht es darum, dass wir die Würde des Menschen vor Übergriffen zu schützen haben. Des­wegen übernimmt die UN ja Schutzverantwortung.

Enns: Ja, es ist tatsächlich ein Fortschritt, dass die Völkergemeinschaft die Souveränität eines Staates nicht mehr höher bewertet als die Würde eines einzelnen Menschen! Welche Mittel sind aber legitim, diese Schutzverantwortung wahrzunehmen? Wenn wir sagen: „Sobald Menschenrechte verletzt werden, ist der militärische Eingriff legitim“, sind wir auf genau jener Rutschbahn, auf der wir uns ständig wiederfinden, wenn wir sagen: „Es gab immer Kriege. Also können wir Kriege vorbereiten.“

Glatz: Auch das habe ich nicht gesagt.

Enns: Ich weiß, ich überzeichne jetzt.

Glatz: Ich verspüre vielmehr eine gewisse Traurigkeit, dass sich der Mensch im Laufe der Geschichte kaum als lernfähig erweist.

Enns: Ich will mich mit dieser Traurigkeit nicht zufriedengeben, sondern nach Alternativen suchen. Wir Mennoniten haben in unserer Erklärung gesagt: Militärische Mittel können niemals legitim sein. Sie führen immer dazu, dass Gewalt erst einmal maximiert wird. Jetzt bombardiert man in Libyen einen Staat, den man zuvor gegen Gas und Öl aufgerüstet hat. Die Würde der Menschen wurde da lange nicht geschützt. Nun wird gesagt: Es ist legitim, mit militärischen Mitteln militärische Ziele auszuschalten. Dass darin Söhne, Väter, Brüder sitzen, scheint keine Rolle zu spielen.

Glatz: Ich möchte nicht mit Ihnen über Libyen streiten. Unsere Regierung hat entschieden, sich nicht an der militärischen Durchsetzung einer Flugverbotszone zu beteiligen. Und es gibt gute Gründe, vor einer solchen Entscheidung alle möglichen Konsequenzen zu durchdenken. Darauf haben gerade auch Generale zu Recht hingewiesen.

Enns: Man muss bei so ernsten Fragen immer die konkrete Situation ansehen.

Glatz: Natürlich muss man jeden Einzelfall prüfen. Und die Politik muss wissen, dass sie mit dem Einsatz von Soldaten und mili­tärischer Gewalt nur „Zeit kaufen“ kann. Und dass sie diese Zeit zwingend nutzen muss, mit nichtmilitärischen Mitteln die Konfliktursachen zu lösen oder zu minimieren, da dies durch den Einsatz von Soldaten allein nicht zu erreichen ist.

Der Pazifist: Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus

Enns: Dienen die militärischen Einsätze in Afghanistan, Irak und Libyen der Befriedung? Ich sehe hier keine Weisheit in der Politik. Und mein Realismus sagt mir: Wenn die Politik nicht so weise ist, wie kann ich es als Militär verantworten, dem zu folgen?

Glatz: Zunächst einmal beteiligen wir uns nur an Einsätzen, die durch ein UN-Mandat und – diesem folgend – ein Bundestagsmandat legitimiert sind. Dafür bin ich dankbar, weil das zeigt, dass wir militärische Macht und soldatisches Handeln durch ein strenges rechtliches Regelwerk eingehegt haben, unter anderem über Grundgesetz, Soldatengesetz, Völkerrecht und die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Aber Politik wird von Menschen gemacht, sie ist die Kunst des Machbaren – und ein Ausgleich von Interessen. Daher habe ich nie eine Garantie dafür, dass es einen Konsens über den richtigen Weg geben muss.

In Bosnien mussten niederländische Blauhelm-Soldaten an­sehen, wie Serben Männer aus der Schutzzone von Srebrenica abtransportierten – in den sicheren Tod. Herr Enns, was sagen Sie diesen Niederländern, die bis heute traumatisiert sind?

Enns: Srebrenica hat uns allen klargemacht: Eine Politik, die Soldaten in einen Konflikt mit Waffen schickt, sie dann aber das Schlimmste nicht verhindern lässt, ist nicht hinnehmbar. Doch bringt man sich in solche Situationen, weil man allein auf militärische Mittel zurückgreift. Um es mit einem Bild zu sagen: Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus. Auch dieser Einsatz hat gezeigt: Sich mit militärischen Mitteln Zeit zu kaufen, um dann den Friedensprozess voranzubringen, funktioniert in der Realität selten. Vielleicht nie.

Was schlagen Sie vor?

Enns: Schon heute gehen Menschen zwischen die Fronten und sagen: Gewalt kann nicht die Lösung sein. Niemand kann ausschließen, dass sie erschossen werden. Aber umgekehrt zu sagen: Weil ich das fürchte, darf ich zur Not andere erschießen – so kann christliche Ethik nicht funktionieren. Wenn wir bei massiven Menschenrechtsverletzungen eine Schutzpflicht durchsetzen wollen, brauchen wir eine Polizei, die gewaltminimierend eingreift. Wenn die Politik diese mit Rückendeckung der Weltgemeinschaft in Gang setzen würde, lasse ich mit mir reden. Aber ich sehe weder den politischen Willen noch dass militärische Kräfte so funktionieren. Deshalb überzeugt mich das nicht.

Der General: Manche Konfliktparteien kann man nicht mit Polizei auseinanderhalten

Glatz: Hier muss ich widersprechen. Ich wäre gerne bereit, dieser schönen Illusion einer UN-Polizei zu folgen. Aber manche Konfliktparteien kann man nicht einfach mit Polizei auseinanderhalten, dazu muss man Soldaten einsetzen. Gerade beim Blauhelm-Einsatz in Bosnien wurde die Welt fassungslos Zeuge, wie Soldaten an Brücken gekettet und vorgeführt wurden. Sie durften sich nach Polizeirecht verteidigen. Aber sie konnten sich gegen die Gewalt der anderen nicht durchsetzen. Bosnien und Kosovo ­haben bewiesen: Mit dem Einsatz von Militär kann die Politik Zeit kaufen und dann politisch – etwa durch die Annäherung an die EU – den Konflikt eingrenzen. Aber dass zum Beispiel die Truppen Gaddafis allein durch eine internationale Polizeitruppe gestoppt werden könnten, kann ich mir nicht vorstellen.

Enns: Interessant ist, dass Sie als Soldat auf die Bremse treten und vor Einsätzen wie diesem warnen. Sie sagen: Wir folgen unserem Gewissen, die Hitlerattentäter vom 20. Juli 1944 sind unsere Vorbilder, wir sehen uns als Bürger in Uniform. Ich zähle auf Sie! Denn Sie wissen auch, was es bedeutet, da zu kämpfen.

Glatz: Ja, wir Soldaten müssen ja letztlich in diesen Einsätzen unsere Köpfe hinhalten.

Herr Glatz, wie gehen Sie damit um, wenn die Nachricht kommt, dass junge Soldaten in Afghanistan gestorben sind?

Glatz: Das ist der schwerste Teil meines Amtes. Ich war unter anderem mehr als dreieinhalb Jahre Divisionskommandeur – meine Truppenteile waren in dieser Zeit fast nur in Afghanistan. Als ich jüngst wieder in Masar-e Sharif am Ehrenhain für die ge­fallenen Soldaten stand, waren das für mich nicht nur Namensschilder. Dahinter verbergen sich ganze Lebensgeschichten. Noch schwieriger sind die zentralen Trauerveranstaltungen in Deutschland. In solchen Stunden stelle ich mir auch die Frage, ob ich mich durch Handeln oder Nichthandeln schuldig gemacht habe.

Enns: Empfinden Sie das Gleiche in Bezug auf die Afghanen, die durch unsere Soldaten getötet wurden?

Glatz: Ja, durchaus. Ich empfinde das für jeden Menschen. Jedes menschliche Leben, das vernichtet wird, ist eines zu viel.

Der Pazifist: Der Sinn, für den deutsche Soldaten sterben, erschließt sich mir nicht

Enns: Natürlich müssen wir uns vor Augen führen: Wer stirbt aufgrund welcher politischen Entscheidungen? Einer Politik, die wir als Bürger einer Demokratie ja mittragen! Ich habe dann die Gesichter derer vor Augen, die durch deutsche Soldaten getötet werden. Dann wünsche ich mir, dass wir zentrale Trauerfeiern auch für Afghanen machen. Können wir das hinbekommen?

Glatz: Sie sprechen die Opfer des Luftschlags in Kunduz an. Da­rüber hinaus gibt es – Gott sei Dank! – durch Handlungen deutscher Soldaten nur sehr wenige afghanische Opfer. Jeder einzelne Fall wird zudem rechtlich geprüft.

Enns: Sie sagten, jedes Menschenleben ist wichtig.

Glatz: Ja! Ich entscheide nicht über Trauerfeiern, nehme Ihre Anregung aber mit.

Enns: Vielleicht machen wir da was.

Der General: Ich bin vom Sinn des Afghanistan-Einsatzes überzeugt, nicht nur wegen der Menschen in Afghanistan

Herr Enns, sterben deutsche Soldaten in Afghanistan sinnlos?

Enns: Das Urteil traue ich mir nicht zu. Aber ich frage mich: Für welchen Sinn sterben sie? Und ist der Einsatz auf höhere Weise legitimiert, dass wir sagen: Ja, er ist für einen höheren Sinn gestorben? Das erschließt sich mir nicht. Nach neun Jahren Einsatz sehe ich nicht, wie wir da wieder rauskommen, was wir da er­reichen wollen, wie wir das erreichen können. Wenn wir einen Raum schaffen wollen, in dem sich die Konfliktparteien wieder an einen Tisch setzen, dürfen wir nicht selbst Konfliktpartei sein. Dann taugen wir als Vermittler nicht mehr.

Herr Glatz, wollen Sie das so stehen lassen?

Glatz: Nein! Nicht ganz. Der Einsatz ist durch die Vereinten Nationen jährlich mit großer Mehrheit der Mitgliedsstaaten legi­timiert worden; dem folgte in Deutschland ebenso jedes Jahr ein parteiübergreifendes Mandat des Deutschen Bundestages. In Folge beteiligen sich über 70 Nationen an diesem Einsatz, davon 48 mit einem militärischen Beitrag. Irren all diese Nationen und die Generalversammlung der Vereinten Nationen tatsächlich? Im vollen Bewusstsein von Risiko und Irrtum bin ich persönlich vom Sinn dieses Einsatzes überzeugt – nicht nur wegen der Menschen in Afghanistan!

Klaus Naumann erhielt in der SZ vom 29. 1. 2010 die Gelegenheit, seine „Außenansicht“ zur Behauptung der Bischöfin Käßmann – „nichts ist gut in Afghanistan“ – darzulegen, was es wiederum mir ermöglicht, ein weiteres Kabinettstückchen meiner „Kunst, wirklich denken zu können“ zu präsentieren. Das Thema, auf das ich mich hierbei konzentrierte, kann mit dem Titel "Strategie und Taktik demagogischer Denkweisen" auf den Denkanstoß gebracht werden, präsentiert uns doch ein General a. D. die Kunst der demagogischen Denkweise und dies – chapeau! – auf höchstem, nämlich großbürgerlichem Niveau! Meine Kritik auf http://profiprofil.wordpress.com/2010/01/30/opfermentalitater-unter-sich/ ist insofern exemplarisch, als nach dieser Methode nicht nur Herr von Guttenberg, sondern jetzt auch Herr de Maiziére auf Stimmenfang gehen, um der von Rot-Grün 1999 eingeleitete "Militarisierung der deutschen Außenpolitik", genauer gesagt: die Delegitimation des Art. 26 GG zum Endsieg zu verhelfen. Im Vergleich dazu ist der Standpunkt von General Glanz geradezu als sachlich zu bezeichnen.
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Zu diesem ungeheuerlichen Beitrag, bei dem schon der Titel die falsche Frage stellt, passt mein nachstehender Text. Die Gesprächspartner Glatz und Enns scheuen die Auseinandersetzung mit dem Begriff "Mord", so wie es auch beispielsweise de Maizière am 27.05.2011 gescheut hat. Trotzdem: Das Strafgesetzbuch gilt für alle und die Elementar-Rechte der Menschen sind jedes Schutzes wert - nur: Deren Schutz muss Schranken beachten. Ich bitte die Leser um Geduld. Nein, Minister de Maizière – Krieg und Mord sind keine Verteidigung! Kritik zum FAZ-Interview des Verteidigungsministers vom 27.05.2011 Essay von Bert Steffens Freier Philosoph Andernach Die irrigen Prinzipien von „Herrenmenschenideen“ lauten ganz allgemein: Wer seinen Willen mit Gewalt durchsetzen kann, wer also beispielsweise an militärischer oder wirtschaftlicher Macht überlegen ist und zudem den „wahren Glauben“, die „wahre Gesinnung“, die „richtige“ Hautfarbe oder die „überlegene Kultur“ zu besitzen glaubt oder wer einfach nur seine Gier nach Herrschaft und Beherrschung befriedigen will oder auch nur dem „stärkeren“ Geschlecht angehört, der ist „von Natur aus“ Herr oder Herrin, selbst über „seine“ Umwelt. Verteidigung – ein Elementar-Recht Wer will es bestreiten? Die vom Menschen erkannte Selbst-Bestimmtheit ist Ursprung des ebenso selbst erkannten elementaren Rechts, sich selbst, die Menschen, die man liebt, die Schutzbedürftigen und die Menschengemeinschaft in der man lebt, vor Aggressoren zu schützen. Eine Bedrohung, insbesondere der Selbst-Bestimmtheit, darf man mit allen dafür notwendigen und angemessenen Mitteln abwehren. Das Maß der Abwehr wird vom Maß der Bedrohung bestimmt. Daher dürfen - wenn die gewählten Mittel voraussehbar nicht zum Erfolg führen - notfalls auch solche angewandt werden, die zum Tod eines Aggressors führen. Gilt es nicht eine unmittelbare Gefahr eines Aggressors abzuwehren, dann darf und muss der Bedrohte in einer organisierten Menschengemeinschaft deren Schutzmaßnahmen einfordern, die gesetzten Regeln folgen. Jede die Elementar-Rechte achtende und organisierte Menschengemeinschaft, die wir Staat nennen, sichert mittels in demokratischen Verfahren geschaffener Regeln die Rechte ihrer Mitglieder nach Außen und Innen. Daher kommt dieser auch das Recht zu, eine Bedrohung ihrer politischen Ordnung und ihres Bestandes oder der Verletzung ihres durch anerkannte Grenzen gekennzeichneten Territoriums abzuwehren. Bei Abwehr solcher Gefahr dürfen gegen den Aggressor die geeigneten und hierfür notwendigen Mittel angewandt werden. Die Rede ist, was das Letztgenannte anbetrifft, von einer Aggression, die wir „Krieg“ und von einer Abwehr von Aggression, die wir Verteidigung“ nennen. Zwischen „militärisch“ und „terroristisch“ muss gegenüber einem Aggressor nicht unterschieden werden: Entscheidend ist das Handeln des Aggressor und die Bedrohung der Selbstbestimmtheit oder gar Existenz für die organisierte Menschengemeinschaft. Es gilt: Krieg ist immer auch Terror. Es gilt aber auch: Terror ist nicht immer Krieg, weil das Maß der Abwehr gegen das Maß der Aggression abgewogen werden muss. Das Grundgesetz sagt zu einem Verteidigungsfall nichts anderes, dort genauer Art. 87a Abs. 2, 4, Art. 91 Abs. 1 und Art. 115a Abs. 1. Zusammengefasst heißt es dort im Wesentlichen: Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen oder droht ein solcher Angriff unmittelbar, haben die Streitkräfte – soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist - die Befugnis eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines [Bundes-]Landes abzuwehren. Vergleichbares gilt für den Inneren Notstand, also für den Fall, dass von Innen her dem Bestand oder der freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines der [Bundes-] Länder eine Gefahr durch organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische droht, die abgewährt werden muss. Zum Einsatz der Streitkräfte außerhalb der Landesverteidigung, stellt das Grundgesetz mit Art. 87a Abs. 2 fest: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.“ Ausdrücklich zulassen bedeutet: Das Grundgesetz muss diese zulässigen Ausnahmen ausdrücklich selbst benennen und damit bestimmen. Ein bloßer Verweis auf vorhandene oder noch zu schaffende, nachgeordnete Gesetze reicht nicht. Einige Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland stehen in spezieller Weise zur Abwehr von Aggressoren bereit. Hierfür stellen sie von „Berufs wegen“ ihr Leben und ihre Gesundheit zur Verfügung. Sie wurden für das Verteidigungshandwerk speziell ausgebildet und erhalten dafür einen Sold, der auch Namensgeber ihrer Berufsbezeichnung ist: „Soldat“. Es ist daher nicht dagegen einzuwenden, wenn de Maiziere am 27.05.2011 festgestellt hat: „…dass das bei Soldaten dazugehört: Sterben und Töten.“ Aber – und darauf kommt es an: Gemäß Art. 20 GG ist das Töten eines Menschen nur im Rahmen der Abwehr eines Abgriffes auf unser Land und die demokratische Grundordnung erlaubt, wenn andere Mittel nicht reichen. Hier gelten zudem die Regeln aus § 80 StGB, die einerseits die Vorbereitung oder Beteiligung an einem Angriffskrieg und andererseits das Herbeiführung einer Kriegsgefahr für die Bundesrepublik Deutschland verbieten und mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe ahnden. Auch entspricht es noch dem Grundgesetz, wenn de Maizières weiter ausführte: „Streitkräfte hat man zur Landesverteidigung.“ Und damit ist auch das eigentliche Thema der eingangs angekündigten Kritik genannt, weil de Maizières in seinen weiteren Ausführungen die Regel des Grundgesetzes verlässt. Herrenmenschenideen bei der Mehrheit der Bundestagsmitglieder und im Bundesministerium der Verteidigung Jeder weiß aus der Geschichte und Gegenwart, dass Soldaten, gleich welchen Geschlechts, nicht allein unter dem Wahnsinn von Kriegen leiden. Alle von einem Krieg Betroffene, ob Bürger in Uniform oder nicht, ob jung oder alt, sind stets Opfer von Kriegen. „Sieger“ werden zwar am Ende eines Krieges gerne behauptet, sind aber nur eine Wahnvorstellung aus einem Wunschdenken oder aus Herrenmenschenideen, denn: Selbst der Friedfertigste, der in die Lage gerät einen Aggressor abzuwehren, ist gezwungen in einer Weise zu handeln, die er in Friedenszeiten strickt ablehnt: Das Töten und Verletzen von Menschen, wie auch das Zerstören der Umwelt und von Sachwerten. Ein weiteres Merkmal des Kriegwahnsinns ist es, dass auch der Verteidiger oft nicht mehr zwischen dem Töten aus Notwehr und dem bloßen Morden zu unterscheiden vermag. Wenn es auch vielen vergeblich zu sein scheint: Auch heute muss - wie bereits 1921 bei Kurt Tucholsky, 1924 bei Käthe Kollwitz und auch Mitte 1945 - die Losung der Bürger und Bürgerinnen lauten: Nie wieder Krieg! Nein, es ist kein elementares Recht und auch nicht grundgesetzgemäß, was de Maizière dann weiter beim FAZ-Interview zu Kriegseinsätzen der Bundeswehr im Ausland ausführte: „Aber die Überwachung des Luftraums zum Beispiel, die Überwachung des Seeraums, die Aufklärung, zum Teil weltweit: Das ist Einsatz, das ist aber auch Landesverteidigung. Dafür muss man Kräfte vorhalten.“ „Weltweite“ Landesverteidigung? „Weltweiter“ Einsatz der Verteidigungskräfte? Das alles sieht das Grundgesetz nicht vor. Minister de Maizière, sie verdrehen und missachten damit den Wortlaut und den Zweck des Art. 87a Grundgesetz! Dort führen die Begriffe „Verteidigung“, „Verteidigungsfall“ und „Verteidigungsauftrag“ das Wort“. Minister de Maizière, sie ignorieren auch den weiteren Wortlaut des Grundgesetzes! Nie musste vom Bundestag der Verteidigungsfall festgestellt werden, wie es Art. 115a Abs. 1 GG beschreibt: „Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.“ Darum sind Begriffe, wie „Landesverteidigung am Hindukusch“, „Weltpolizei“, „Weltverteidigungsstreitkräfte“ oder „Interventionsarmee“ dem Grundgesetz fremd. Auch Vorstellungen und Kriegshandlungen im Sinne von „gewaltsamen Friedensbringern“ und „gewaltsamen Demokratielehrern“ oder von Auslandseinsätzen der Bundeswehr wegen angeblich „gewachsener Verantwortung in der Welt“, sind nicht nur grundgesetzwidrig. Solche Vorstellungen und Handlungen verstoßen auch gegen das Elementar-Recht der Selbst-Bestimmtheit von Menschen außerhalb von Deutschland und damit auch gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Selbst-Bestimmtheit heißt auch Selbst-Verantwortung. Wir Deutsche können und dürfen, nach sorgfältiger Prüfung der Umstände, nur Hilfe zur Befreiung der Menschen von den sie knechtenden Tyrannen anbieten und liefern, damit so den Unterdrückten Selbsthilfe möglich wird. In Deutschland liegt kein Verteidigungsfall vor, auch bei keinem der Bündnispartner. Der derzeitige Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan macht deutsche Soldaten, die grundgesetzgemäß nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden sollen, zu Mördern im Kriegseinsatz. Verletzung der Präambel und der Artikel 5 und 6 Nato-Vertrag: Der Art. 24 GG greift beim Afghanistaneinsatz der Bundeswehr nicht, weil die „kollektive Sicherheit“ i. S. d. NATO-Vertrages nicht gefährdet war und ist und Afghanistan zudem nicht im sachlichen Wirkungsbereich des Paktes liegt. Die Präambel und Art. 5 NATO-Vertrag definieren den sachlichen Wirkungsbereich des Paktes als „Verteidigungsbündnis“. Zur „Verteidigung“ gehört es, dass man zuvor angegriffen wurde oder dass definitiv ein Angriff kurz bevor steht. Beides ist und war vorliegend für Deutschland und seine Nato-Vertragspartner nicht der Fall. Auch ist der Pakt weder ein Angriffsbündnis, noch eine Verpflichtung zu einer Art von „Weltpolizei“. Solche Verpflichtungen wären zudem grundgesetzwidrig (Art. 87a Abs. 2 GG) und damit nichtig. Für den Fall eines „bewaffneten Angriffs“ auf einen der Vertragsstaaten, definiert Art. 6 Abs. 1 des Paktes den räumlichen Wirkungsbereich des Verteidigungsbündnisses und zwar auf „das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses.“ Afghanistan gehört – ein einfacher Blick auf die Weltkarte genügt – nicht zum definierten räumlichen Wirkungsbereich. Weiter definiert Abs. 2 den Vertragsfall für „einen bewaffneten Angriff“ auch „auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält, oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.“ Weder haben die in Afghanistan nach wie vor vorherrschenden radikal-islamistischen Taliban einen der Bündnisstaaten durch eine Kriegshandlung innerhalb des vertragsbestimmten räumlichen Wirkungsbereichs angegriffen, noch i. S. d. Art. 4 des Nato-Vertrages bedroht. Somit ist - selbst für den nur hypothetischen Fall, dass die genannten Einschränkungen des Nato-Vertrages nicht gelten würden - ein Verteidigungs- oder Beistandsfall nicht gegeben. Art. 5 und 6 des Nato-Vertrages greifen somit nicht. Wenn auch - was die Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan anbetrifft - das BVerfG bisher die räumlichen und sachlichen Einsatzschranken des Nato-Vertrages nicht hat erkennen wollen, so ändert dies an den Tatsachen des Vertrages nichts, denn: Gemäß Art. 93 GG hat das BVerfG nicht die Aufgabe, internationale Verträge neu zu deuten oder zu ändern, wie es auch nicht die Weltkarte verändern oder gar deuten kann. Richtig ist vielmehr, dass auch die Richter des BVerfG – wie jeder Amtsgerichtsrichter auch - gemäß Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz unterworfen sind. Krieg und Mord sind keine Verteidigung Dieses Essay verwendet schon im Titel den Begriff „Mord“, was im Hinblick auf deutsche Kriegshandlungen in Afghanistan und das Strafgesetzbuch seine Berechtigung hat, denn das Verbrechen des Mordes wird im § 211 StGB definiert. Zudem wird im § 212 StGB zwischen Morden und Töten unterschieden. Die Regeln des Strafgesetzbuchs gelten für jedermann, soweit er deutscher Gerichtsbarkeit und damit deutscher Rechtsprechung unterliegt. „Jedermann“ - das sind auch die Angehörigen der Bundeswehr, des Bundestages und der Bundesregierung. Mord ist Mord. Morden wird nie durch „höhere Beweggründe“ gerechtfertigt, noch ist Morden heldenhaft, noch edel, noch kann dieser irgendeiner Sache des Menschenrechts dienen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Nazis 1941 den ursprünglichen § 211 RStGB änderten, in dem sie diesem „Mordmerkmale“ hinzufügten: „Mordlust“, „Befriedigung des Geschlechtstriebs“, „Habgier“ und „niedrige Beweggründe“, wie auch „Heimtücke, „Grausamkeit“ und die Anwendung von „gemeingefährlichen Mitteln“. Richtig ist: „Mord“ braucht nur ein einziges „Merkmal“, das gleichzeitig seine Definition ist, wie es der ursprüngliche § 211 RStGB vom 15.05.1871 schlicht zeigte: „Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.“ Streicht man das Strafmaß der heute in Deutschland verbotenen Todesstrafe heraus und ersetzt dieses durch eine Freiheitsstrafe, wäre auch der alte § 211 RStGB eine Regel, die einem wahren, weil die Elementar-Rechte der Menschen achtenden Rechtsstaat anstehen würde. Mord ist Mord und dies immer dann, wenn ein Mensch einen anderen vorsätzlich und im Bewusstsein seines Handelns das Leben nimmt. Kein Mordopfer kam je durch „Mordmerkmale“ besser oder schlechter, schöner oder übler zu Tode. Wozu also solche „Mordmerkmale“, die zudem allesamt nicht eindeutig bestimmbar sind? Zudem: Sie ändern an der Tatsache des Mordens und Mordes nichts. Allein der Täter kann durch die Erörterung von „Mordmerkmalen“ durch ein geringer zugemessenes Strafmaß, „besser“ wegkommen. Das Strafrecht verkam zum Täterstrafrecht, das auch heute noch einem Richter mittels unbestimmbarer „Mordmerkmale“ ermöglicht im Einzelfall nach Gutdünken zu entscheiden. Es war ja ehedem auch die Absicht der NS-Justiz, Willkür in Sachen Mord ausüben zu können, denn: Gab es „niedrige Beweggründe“, so muss es auch „höhere“, „edle“ oder der nationalsozialistischen Weltanschauung entgegenkommende Gründe geben, die eine Anklage „Mord“ nur in einem „Todschlag“ oder Freispruch enden lassen konnten. Krieg und Mord können niemandem Frieden bringen Es vergeht in Deutschland kaum ein Tag, an dem der Bundeswehreinsatz in Afghanistan nicht heuchlerisch als eine angeblich „friedensbringenden Pflicht“, als „friedensbringende Maßnahme“ oder gar als „friedensbringender Krieg“ dargestellt und damit in ein goldenes, alles verklärendes Licht getaucht wird. Dass hier u. a. grob das Grundgesetz und das Strafgesetzbuchs missachtet und damit verletzt wird, erregt und empört die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger weniger, als beispielsweise ein Misserfolg einer deutschen Fußballmannschaft. Der Wahn und die Heuchelei einer solchen „Pflicht“ wird besonders dann deutlich, wenn man all die Staaten der Welt auflistet, in denen die angebliche „Pflicht“ n i c h t erfüllt wird. Es sind all jene Staaten, deren Regierungen auf der Basis ihrer Herrenmenschenideen ihre Landsleute wie Tiere und noch schlechter behandeln. Sie quälen und ermorden sie, sie berauben die Menschen ihrer körperlichen Freiheit und Unversehrtheit und verfolgen die Menschen, die ihre Meinung äußern. Gleichzeitig aber pflegt Deutschland, wie auch seine Verbündeten, rege Handelsbeziehungen zu diesen Tyrannenstaaten. Dieses tatsächliche Nichterfüllen der angeblich „friedensbringenden Pflicht“ mittels eines „friedensbringenden Kriegs“ zeigt zudem die Unmöglichkeit, die dieser Heuchelei zu Grunde liegt, denn: Abgesehen von einer Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, kann und soll kein Staat und kein Staatenbund den Weltpolizisten spielen dürfen. Eine solche absolute Macht würde unweigerlich durch deren Missbrauch in noch größeres Elend führen. Dies zu erkennen ist nicht neu. Der Historiker Baron John Emerich Edward Dalberg-Acton, kurz Lord Acton genannt (1834 - 1902), formulierte in seinem berühmten Satz die Wirkung von unkontrollierter Macht überzeugend, weil realistisch und stets aktuell: „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut“ - womit man zu Montesquieu und dessen „ewiger Erfahrung“ über den Missbrauch der Macht und den deshalb notwendigen Schranken gelangt („De l’Ésprit des Lois“, XI, 4, 1748): „Es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder Mensch, der Macht hat, sie zu missbrauchen getrieben wird; er geht soweit, bis er Schranken findet. [...] Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, müssen die Dinge so geordnet werden, dass die eine Gewalt die andere im Zaum hält.“ Versuch zu den Begriffen „Verteidigung“ und „Krieg“ Es soll daher nachstehend versucht werden aufzulisten, was die Begriffe „Verteidigung“ und „Krieg“ nur heißen sollen, wenn man das Grundgesetz und das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht verletzt, weil man die Selbst-Bestimmtheit aller Menschen und die darauf basierenden Elementar-Rechte und Elementar-Pflichten aller Menschen achtet: 1. Die Verteidigung des Territoriums des eigenen Staates setzt zumindest einen hierzu fähigen Aggressor voraus und zumindest einen unmittelbaren, sicher drohenden Angriff. 2. Im Falle von Krieg und Verteidigung gibt es zwei Parteien: Den Verteidiger und den Aggressor. Es kann auch mehrere Aggressoren geben. 3. Der Aggressor bedroht die Grenzen eines Staates entweder von Außen her oder fällt in das Land ein oder bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen eines Staates oder bedroht den Staat von Innen her. 4. Der Aggressor können militärische Kräfte eines fremden Staates oder eine Terror-Organisation sein. 5. Die Verteidigung kann und darf auch im Land des Aggressors geführt werden. 6. Der Verteidiger darf zwecks Abwehr des Aggressors diesen notfalls auch töten. 6.1 Der Aggressor ermordet den Verteidiger stets nur zum Zwecke des von ihm angestrebten Machtgewinns. 7. Verteidigung hat das Ziel, den Aggressor abzuwehren und den alten Zustand, so wie er vor dem Angriff herrschte, wieder herzustellen. 8. Der Verteidiger ist Verteidigungsführer, der Aggressor ist Kriegsführer. 8.1 Es gibt daher keinen „gerechten Krieg“. 8.2 Es gibt nur einen verbrecherischen Krieg. 8.3 Nur die Verteidigung kann rechtens sein, weil sie anstrebt die Herrschaft des mit demokratischen Mittel erzeugten Rechts wieder herzustellen oder die natürlichen Lebensgrundlagen eines Staates zu schützen und die Verletzung elementarer Rechte der Einzelnen und damit der Gemeinschaft zu beenden. Offene Fragen an die Mitbürgerinnen und Mitbürger Wegen der anhaltenden und auch von Deutschland ausgehenden Missachtung der alten Forderung „Nie wieder Krieg!“, darf und muss gefragt werden: Warum empört sich nicht eine Mehrheit der Deutschen gegen den Kriegseinsatz deutscher Soldaten in Afghanistan? Warum wird von deutschen Bürgern das Ende der Kriegshandlungen in Afghanistan nicht mit dem gleichen Nachdruck verfolgt, wie der Wunsch nach einem Ende der Atomenergie oder nach einer Bürgerbeteiligung in Sachen „Stuttgart 21“? Warum ist gegen den Kriegseinsatz deutscher Soldaten nicht zumindest ein Maß der Begeisterung zu erkennen, wie es bei sportlichen Weltmeisterschaften stets zu erkennen war und ist? Und was ist mit den deutschen Christen, die gerne von „christlicher Ethik“ und „christlicher Friedenspflicht“ reden? Warum hat weder die evangelische, noch die katholische Amtskirche den Kriegseinsatz in Afghanistan geächtet und – nach einem Erkennen des groben Unrechts - ihre Militärpfarrer nicht aus Afghanistan zurück gerufen? Warum Margot Käßmanns öffentliche Heuchelei in ihrer Dresdner Neujahrsansprache am 01.01.2010, damals noch EKD-Ratsvorsitzende und Bischöfin: „Nichts ist gut in Afghanistan!“? Hatte sie als (damals) Verantwortliche Konsequenzen gezogen? Warum riefen auf dem 33. Evangelischen Kirchentag in Dresden weder Katrin Göring-Eckardt, Nikolaus Schneider, Margot Käßmann, noch der Bundespräsident: Schluss mit dem Kriegseinsatz in Afghanistan! Und: Nie wieder Krieg! Warum war auf dem 33. Evangelischen Kirchentag kein Aufschrei der Empörung zur Heuchelei des Verteidigungsministers de Maizières zu vernehmen, der zuvor gegenüber der "Sächsischen Zeitung" erklärt hatte, er halte die Auslandseinsätze mit der christlichen Friedensethik für vereinbar (RP Online)? Warum, warum? Es könnten noch viele Fragen an viele Gruppen der Gesellschaft gestellt werden. Nachsatz des Autors: Ich schrieb dieses Essay für die unbestreitbar völlig unschuldigen Kinder, für die Jungendlichen und Erwachsenen, die bisher direkt oder indirekt Opfer des Krieges in Afghanistan geworden sind und noch sein werden. Ich schrieb es auch für jene toten und verletzten Soldaten, die – verführt durch Herrenmenschenideen - ebenso Opfer sind, sei es aus Mangel an Einsichtsfähigkeit oder durch vorsätzliche Missachtung elementarer Menschenrechte. Es ist dem Autor heute so, als müsse er erstmals die Jahre seiner frühesten Kindheit bewusst erleben - jene Jahre des schrecklichen Mordens zwischen Mitte 1943 und Mitte 1945.
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Bert Steffens (nicht überprüft) schrieb am 16. Juni 2011 um 7:45: "...die wir Staat nennen, sichert mittels in demokratischen Verfahren geschaffener Regeln die Rechte ihrer Mitglieder nach Außen und Innen." ----------------------------- Sehr richtig! Nach innen schaut das so aus: Ärgert mich mein Nachbar und ich verkratze ihm aus Wut sein Auto, dann bin ich juristisch dran und muss ihm den Schaden ersetzen. Drehe ich völlig durch und lege meinen Nachbarn aus Eifersucht, Habgier oder Rache um, werde ich als Mörder aus dem Verkehr gezogen. ----------------------------- Nach außen stellt sich die Rechtslage anders dar: Hat die demokratische Herrschaft den Kriegs-, Friedensmissions- oder Sonst-was-Fall ausgerufen, brauche ich den friedenszumissionierenden Afghanen, oder wer gerade dran ist, überhaupt nicht zu kennen. Insbesondere brauche ich gar nichts gegen ihn zu haben. Kommt der militärische Befehl, zerbombe ich ihm sein Haus und bringe ihn samt seiner kollateralgeschädigten Sippschaft vom Leben zum Tode. Jetzt bin ich kein Mörder, sondern darf meine Soldatenehre sogar gegen eine solche Ehrabschneidung mit gerichtlicher Hilfe schützen. Ich lande nicht im Knast, sondern darf mir stolz bisweilen sogar Orden an die Uniform heften. ----------------------------- Damit niemand diese Dinge durcheinander bringt, gibt es eine ausgebaute Friedensethik, die vom "Du sollst nicht Töten!" über mannigfache Konflikte, hochinteressante Arten und Abarten von sich schuldig Machen bis zum praxistauglichen "Krieg ist nicht schön, aber unvermeidbar." führt.
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Was empfindet der Soldat, wenn er einen Menschen tötet?

Bei der Lektüre Ihres Artikels "Dürfen Christen töten?" in der Ausgabe 06/2011 stellte sich mir eine Frage, die in der ganzen Diskussion zwischen Offizier und Pazifisten überhaupt nicht aufkam:

Was empfindet der Soldat, wenn er einen Menschen tötet?

Ich habe nur sehr kurz in der Bundeswehr gedient, aber selbst in dieser kurzen Zeit wurde mir klar, dass ein wesentlicher Teil der Ausbildung darin besteht, die Soldaten auf genau dieses Töten vorzubereiten.

Die ganze öffentliche Diskussion z.B. über den Einsatz in Afghanistan unterstellt den Soldaten ein Handeln, das den Grundzügen bürokratischer Gewissenhaftigkeit und Risikoabschätzung gerecht wird.

Ich zweifle sehr stark daran, dass das so funktioniert. Ich glaube eher, dass die Soldaten ihren Dienst mit Stolz und mit Befriedigung erfüllen, und nicht immer mit der Gewissenskeule im Gehirn herumlaufen. Und wenn das so ist, dann unterscheiden sie sich doch erheblich von dem Mustersoldaten, der in unseren Medien präsentiert wird.

Welche seelischen Auswirkungen solch ein Dienst auf die Dauer bewirkt, darüber wird in der Öffentlichkeit nicht gesprochen.

Wir stellen mit Recht sehr hohe moralische Ansprüche an unsere militärische Führung, sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass es eine Grenze gibt, hinter die sich diese nicht zurückziehen können wenn sie ihren Auftrag erfüllen sollen.                                                               

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Andreas Blendinger

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Mit großem Interesse habe ich die Diskussion zwischen den Herren Enns und Glatz gelesen. Überrascht haben mich die doch oft grundlegenden Gemeinsamkeiten beider Diskutanten, Pazifist und Militär. Meiner Ansicht nach hat es sich General Glatz zu einfach gemacht und es ist für mich nicht überzeugend, dass er sich stets auf die internationalen und nationalen Legitimationen für die Einsätze der Bundeswehr im Ausland beruft.
Die Vergangenheit der UN hat doch gezeigt, beginnend mit den Konflikten in Afrika/Kongo in den 50iger und 60iger Jahren, über den Balkan, Darfur bis nach Afghanistan, dass die UN in der Regel nach wirtschaftlichen und politischen Interessen die Mandate erteilt hat. Die Wahrung der Menschenrechte, die Bedürfnisse der Menschen vor Ort etc. spielten dabei eine, wenn überhaupt, untergeordnete Rolle.

Meines Erachtens sind militärische Aktionen nicht friedensbringend, sondern sorgen oft für weitere Konflikte. Robustes, polizeichliches Eingreifen durch die UN erscheint mir, da wohl unausweichlich, sinnvoller.

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christen dürfen nicht töten laut den 10 geboten ist dies vorgeschrieben wer da gegen verstößt hat meiner meinung nach nichts im glauben des christentums verloren

Antwort auf von nico (nicht registriert)

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Ja, so ist es. Christen dürfen (und wollen) nicht töten. Das ist im 5. Gebot klar benannt. Es ist schwer auszuhalten,
wenn Menschen getötet werden. Diesen Tod dann wieder durch Töten zu rächen, erzeugt nur eine
Gewaltspirale. Das müssten wir Deutschen spätestens nach der Anzettelung von 2 Weltkriegen begriffen haben. Aus Demut vor Gott und dem Leben dürften wir keine Waffen mehr herstellen,
verbreiten und anwenden. Das gilt auch für jegliche Gewaltanwendung um "Feinde" zu töten
(Entzug von Wasser, Lebensmitteln usw.)
Jesus hat dieses "Auge um Auge, Zahn um Zahn" durchbrochen. Daran sollten wir uns, auch
wenn es im konkreten Fall sehr schwer ist, immer ausrichten.
PEACE
Andreas Kühn, Löhma

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