Prozess gegen den Tunesier Ihsan Garnaoui, vermutlich Al Quaida-Mitglied, im Amtsgericht Berlin
Amtsgericht Berlin, Turmstraße, Prozess gegen den Tunesier Ihsan Garnaoui, vermutlich Al Quaida-Mitglied, plante Anschläge in Deutschland gegen amerikanische und israelische Einrichtungen, heute am 6.6.2005 freigesprochen, in einem anderen Verfahren wegen Waffenbesitz zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt, Gerichtssaal 500, Berlin, Deutschland
Maurice Weiss/OSTKREUZ
Billige Beruhigungspille
Warum eine Verschärfung des Strafrechts nur Symbolpolitik ist
Tim Wegner
29.06.2017

Einbrecher müssen mindes­tens ein Jahr hinter Gitter! So lauteten die Schlagzeilen, nachdem die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD im Bundestag eine Verschärfung des Strafrechts beschlossen hatte. Was die Koalitionäre nicht so gern hören: Für Wohnungseinbruch konnte man auch bisher bis zu zehn Jahre ins Gefängnis wandern. Neu ist lediglich der Straftatbestand des „Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“. Bei ihm soll kein minder schwerer Fall mehr möglich sein, eine Bewährungs­strafe ist damit ausgeschlossen.

Das mag Menschen, die Ein­brecher im Haus hatten, trösten. Einbruchsopfer fühlen sich stark verunsichert, das wiegt oft schwerer als der Schaden. Aber höhere Strafen bringen nichts, wenn Diebe nicht verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Die Aufklärungs­quote liegt bei nur 17 Prozent. Für bessere Ermittlungsergebnisse braucht es mehr Personal – und das ist teuer. „Polizei ist Ländersache!“, kontern Bundespolitiker. Und machen lieber Symbolpolitik. Vor der Bundestagswahl will niemand als Blockierer schärferer Gesetze gelten.

Mutig wäre es, den Wählern zu erklären, dass Polizeiarbeit Geld kostet, Steuergeld. Wie auch guter Justizvollzug. Wer künftig nach einem Einbruch erstmals im Knast landet, soll dort ja nicht noch besser lernen, Schlösser zu knacken, sondern das eigene Leben in den Griff zu bekommen.

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