„Illegale“ Einwanderer: Medizinische Hilfe steht ihnen nur eingeschränkt und im Notfall zu
Hahn/laif
Menschen ohne Aufenthaltsrecht haben ein Problem, wenn sie einen Arzt ­brauchen. Zwar gibt es Helfer, die ihnen Ärzte vermitteln. Aber Behörden und Versicherungen tun sich schwer, die Versorgung zu verbessern. Nun bewegt sich etwas
14.07.2015

Keine Fotos, sagt er als Erstes. Kein Aufnahmegerät. Und viel Zeit hat er auch nicht, er bleibt nicht gern länger in der Öffent­lichkeit. Faris H., 31 Jahre, hat gelernt, unauffällig zu sein. Der Palästinenser ist stämmig, er hat seine Haare gegelt und zurückgekämmt, seinen Bart sorgfältig gestutzt. Auf der Straße ist er einer von vielen, und genau das ist für Faris H. wichtig. Er hält sich ­illegal in Deutschland auf, im März wurde sein Asylantrag abgelehnt: Bulgarien, das Land, in dem er erstmals von den Behörden erfasst wurde, ist für ihn zuständig, dorthin müsste er zurück. Nun ist er untergetaucht und schläft im Kirchenasyl in Göttingen.

Wie viele Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, ist schwer zu sagen. Menschen wie Faris H. tauchen nicht in Statistiken auf, bleiben unsichtbar für die Behörden. Schätzungen gehen von 100 000 bis 400 000 „irregulären Einwanderern“ aus. Oft leben sie schon jahrelang in Deutschland, haben sich in einem Leben eingerichtet, in dem sie abhängig sind von Freunden, Bekannten und Netzwerken. In einem Leben, in dem Vorsicht alles ist und bei einer Fahrkartenkontrolle im Bus alles auffliegen kann. Manche haben nie versucht, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, viele andere sind einfach im Land geblieben, nachdem ihr Visum abgelaufen war oder ihr Asylantrag abgelehnt wurde.

Doch wenn sie krank werden, haben diese Menschen, von den Flüchtlingsorganisationen „Illegalisierte“ genannt, ein Problem. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen jenen, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, zwar die gleichen Gesundheitsleistungen zu wie Asylbewerbern. Doch um diese zu bekommen, müssen sie das tun, was sie immer vermieden haben: Sie müssen sichtbar werden. Melden sie sich bei den Ausländerbehörden, ist den meisten – nach der notwendigen medizinischen Behandlung – die Abschiebung sicher.

In vielen Städten versuchen deswegen Organisationen und Vereine, die ärztliche Versorgung der Menschen ohne Aufenthaltsstatus sicherzustellen.  Sie heißen medizinische Flüchtlingshilfen oder Medibüros, manche sind von kirchlichen Trägern, andere als Vereine organisiert, die meisten beruhen auf ehrenamtlicher Arbeit.

Für Ärzte gilt: akut ja, chronsch nein

Bei Faris H. fingen die Gesundheitsprobleme an, kurz bevor er seinen Abschiebebescheid bekam. Schmerzen in der linken Brust, ein Stechen im Herzen. Er bekam kaum noch Luft und wurde panisch. In der Notaufnahme des Göttinger Klinikums ­untersuchten ihn die Ärzte Anfang März 2015 und konnten nichts feststellen. Weil über seinen Asylantrag damals noch nicht ­entschieden war, fiel er unter das Asylbewerberleistungsgesetz, das auch die Gesundheitsversorgung regelt: Die Kosten wurden von der Sozialbehörde übernommen. Beim nächsten Mal im Krankenhaus hatte er diesen Status verloren, war zum irregu­lären Einwanderer geworden. Doch sein Name war noch ­ge­speichert, und auf Nachfrage des Krankenhauses erklärte sich die Behörde für nicht mehr zuständig, für seine Behandlung ­würde nicht gezahlt. Die Krankenhausverwaltung wollte nicht auf den Kosten sitzenbleiben und schickte ihn weg.

Die medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen hat ihr Büro in einer belebten Einkaufsstraße in der Innenstadt. Seit Jahren werden hier Menschen ohne Krankenversicherung an Ärzte ­weitervermittelt. Die Kosten der Behandlungen werden durch Spenden finanziert, einen Teil zahlt die Stadt Göttingen dazu. Auf der Straße weist kein Schild auf die Beratung hin, aber die Menschen, die hierherkommen, sind gut vernetzt, und die Mund-zu-Mund-Propaganda funktioniert. Die meisten sind Bürger aus anderen EU-Staaten, von denen man annehmen könnte, dass sie eine Krankenversicherung in ihrem Herkunftsland haben – was sich oft als falsch erweist. Die zweite Personengruppe sind Asyl­bewerber oder solche im laufenden Verfahren. Innerhalb des ersten Jahres stehen ihnen nur eingeschränkt ärztliche Behandlungen zu, danach die sogenannte Regelversorgung. Die ­zahlenmäßig kleinste Gruppe sind die Menschen ohne Aufenthalts­status, die Illegalen.

Das Büro der medizinischen Flüchtlingshilfe gehört zum ­Migrationszentrum Göttingen, es ist einfach eingerichtet: blauer Teppichboden und kahle Wände. Jeden Donnerstagnachmittag versuchen die Ehrenamtlichen hier, für die Patientinnen und ­Patienten passende Ärzte zu finden. In einem Karteikasten sind deren Namen gesammelt, ihre Fachgebiete, Telefonnummern. Auf manchen stehen Hinweise wie „Spricht Arabisch“ und wie viel für eine Behandlung berechnet wird. Einige verlangen den einfachen Honorarsatz, der kaum mehr als die Materialkosten deckt, andere rechnen wie bei Privatpatienten ein Mehrfaches davon ab. „Wir versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten“, sagt Tanja Meiritz, Psychologin und Medizinstudentin. Das bedeutet manchmal, nachzuverhandeln und immer wieder bei neuen Ärzten anzufragen. Mit am häufigsten kommen schwangere Frauen, für welche dann die Vorsorgeuntersuchungen gezahlt werden.

Ärzte stehen vor einer schweren Entscheidung

Als Faris H.s Schmerzen in der Brust immer wiederkehrten, ging er zu einem Allgemeinmediziner. Die Flüchtlingshilfe übernahm die Kosten. Der Allgemeinmediziner schickte ihn zum Kardiologen, er selbst könne keine Diagnose stellen. „Aber als wir beim Kardiologen waren“, erzählt Mahmud, der für Faris dolmetscht und palästinensische Flüchtlinge zu Behörden und Ämtern begleitet, „wollte die Sprechstundenhilfe für eine Terminvereinbarung den Ausweis sehen. Das ging natürlich nicht.“

Wenn sie Illegale behandeln, können Ärzte in ein Dilemma geraten. Laut Gesetz werden nur die Kosten „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ übernommen. Das be­deutet meist: akut ja, chronisch nein. Aber wo verläuft die ­Grenze? Darüber entscheiden im Regelfall keine Mediziner, ­sondern die Sachbearbeiter in den Ämtern. „In Nieder­sachsen wird das Asylbewerberleistungsgesetz sehr restriktiv ausgelegt“, sagt Tanja Meiritz von der Flüchtlingshilfe Göttingen.

Eine Ärztin erzählt von einem Fall in einer norddeutschen ­Klinik: Ein Asylbewerber kam mit Blutkrebs auf die Station. Das zählt, streng genommen, nicht als akute Erkrankung. Der zu­ständige Arzt musste abwägen: zwischen den Kosten, die das Krankenhaus zu tragen hätte, und seinen beruflichen Pflichten. Denn in der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen heißt es in Paragraf 2: „Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann.“ Der Arzt behandelte den Mann. In die Unterlagen trug er eine  akut notwendige medizinische Behandlung ein, immer wieder aufs Neue.

"Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Integrität"

„Der Arzt stellt eine bestimmte Diagnose, aber er darf nicht dementsprechend behandeln“, sagt Raimund Dehmlow von der Ärztekammer Niedersachsen. Das führt oft geradewegs in einen Gewissenskonflikt.

Die meisten Ehrenamtlichen der Flüchtlingshilfe Göttingen sind Mediziner oder angehende Ärzte. Sie begründen ihr Engage­ment mit dem Recht auf Gesundheit, das im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugrunde gelegt ist. Deutschland hat den Pakt 1973 ratifiziert. Die Ärztin Lea Hermann formuliert es ganz konkret: „Jeder hat das Recht auf körperliche Integrität, selbst bei einem juckenden Hautausschlag.“ Die Bundesrepublik ist auch aufgrund dieses Paktes verpflichtet, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für jeden Menschen im Land sicherzustellen – unabhängig davon, ob er Deutscher ist oder nicht, ob er ein Bleiberecht hat oder illegal hier lebt. Doch zuletzt geht es immer auch um die Kosten.

„Die evangelischen Krankenhäuser konnten allein im Jahr 2014 bei den Diakonischen Diensten Hannover die Kosten von 23 Geburten nicht abrechnen“, sagt Raimund Dehmlow. Bei kurz bevorstehenden Geburten oder anderen Notfällen sind die Krankenhäuser verpflichtet, die Patientinnen und Patienten zu behandeln. In vielen Fällen bleiben sie auf den Kosten sitzen. Und das kann zu falschen Entscheidungen führen.
Wie im Fall vom Hamza Al-Bagdadi. Auch er ist Palästinenser, doch anders als bei seinem Landsmann Faris H. ist Deutschland für sein Asylverfahren zuständig. Al-Bagdadi wurde mit Magenschmerzen und blutigem Stuhl ins Krankenhaus eingeliefert. Nach sieben Tagen wurde er entlassen, man habe ihm gesagt, die Behörde zahle nicht länger. Zwei Stunden war er zu Hause, als er ohnmächtig wurde und erneut ins Krankenhaus kam. Innerhalb der nächsten sieben Tage, an denen er stationär behandelt wurde, schwoll sein Arm schmerzhaft an. Er hatte eine Thrombose, die im Krankenhaus niemand bemerkt hatte und auf die er nicht ausreichend hinweisen konnte. Erst ein Hausarzt behandelte sie gezielt. Wer für die Behandlungsfehler verantwortlich ist, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Der Fall zeigt, wie wichtig ­Dolmetscher bei der Behandlung sind. Ein gesetzlicher Anspruch auf sie besteht nicht. 

Einige Bundesländer versuchen, Asylbewerbern den Arztbesuch auch offiziell zu erleichtern, Bremen spielt da bundesweit eine Vorreiterrolle. Hier geben Behörden und AOK eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der die Patienten dieselbe Versorgung beanspruchen können wie andere Kassenpatienten. Das erspart ihnen den Gang zum Sozialamt, wo sie sich bislang vor einem Arztbesuch ihren Krankenschein abholen mussten. Das hilft sogar Kosten sparen: durch einen geringeren Verwaltungsaufwand und eine rechtzeitige oder sogar präventive Behandlung.

Die Versorgung soll sich verbessern

Mehrere Bundesländer überlegen nun, ähnliche Wege zu gehen. In Niedersachsen hat der Landtag ein Modellprojekt beschlossen, das weiter reicht als das in Bremen. Außer der Gesundheitskarte wird ein „anonymer Krankenschein“ eingeführt. Mit ihm sollen „Menschen ohne gültige Papiere Zugang zur ­medizinischen Versorgung erhalten, ohne dass sie Furcht vor ­negativen Konsequenzen haben müssen“, wie das niedersächsische Sozialministerium schreibt. Gemeint ist: ohne Angst vor Haft und Abschiebung. Die Ministerpräsidenten der Länder berieten Ende Juni über eine bessere medizinische Versorgung der Flüchtlinge. Ein erster Schritt: Sie wollen die Abrechnung der Arztbesuche den Krankenkassen übertragen, damit alles reibungslos läuft. Bei den Kosten will der Bund die Länder und Gemeinden entlasten.

###autor### Faris H. hatte nicht viel Zeit für ein Interview. Sein Dol­metscher, Mahmud, blieb etwas länger und erzählte von den Schwierigkeiten, die er erlebt, wenn er Menschen ohne gültige Papiere zu Ärzten oder Behörden begleitet. Nach einiger Zeit ruft Faris H. ihn an: Er habe wieder starke Schmerzen in der Brust, kriege schlecht Luft und habe Angst. Mahmud hört zu und versucht, ihn zu beruhigen. Wird das Modellprojekt nicht umgesetzt, sind Flüchtlinge ohne Papiere auch weiterhin auf Ehrenamtliche wie ihn angewiesen.

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