Karsten Petrat
Ja sagen mit fünfzehn?
Muslimische Frühehen in Deutschland: Da muss politisch und rechtlich doch etwas geschehen. Necla Kelek hat konkrete Vorschläge
Foto: Cyril Schirmbeck
17.08.2016

Meine Mutter war 15 Jahre alt, als sie 1946 mit meinem Vater verheiratet wurde. Er hatte sie bei einem Pferderennen im Dorf im Weiten Tal in Anatolien gesehen und seine Mutter losgeschickt, damit sie um ihre Hand anhält. Im Haus ihres Vaters haben ­die Väter und deren Brüder dann über Aussteuer, Brautgeld, Hochzeitsdatum und die Ausrichtung der Hochzeit verhandelt. Als man sich einig war, schloss man einen mündlichen Vertrag ­zwischen den Familien, und der Hodscha, der Vorbeter aus dem Dorf, sprach eine Koransure. Damit war die Ehe nach islamischem Recht geschlossen, ohne dass meine Mutter und mein Vater sich getroffen oder miteinander gesprochen hatten.

###autor###Als mein Vater mit seiner Frau den engen Großfamilien­strukturen entrinnen und deshalb nach Istanbul ziehen wollte, brauchten sie einen Ausweis. Dafür wurde ihre Ehe beim Standesamt eingetragen, denn die türkische Republik hatte das Schweizer Zivilrecht eingeführt und Eheschließungen standen seither unter staatlicher Kontrolle. Imam-Ehen ohne vorherige staatliche Trauung waren illegal. Bis zu sechs Monate Gefängnis drohten dem Hodscha fortan als Strafe, ein Schlag gegen die religiösen Bräuche und die alten Rechte der Familien. Die neue Regelung sollte ­Kinder- und Zwangsehen verhindern und die Rechte der Frauen stärken. Braut und Bräutigam mussten ihr „Evet“ vor Zeugen staatlich beurkunden lassen. Zwar kümmerten sich viele Familien, vor allem in traditionellen Dorfgemeinschaften, und kurdische Clans nicht um die Gesetze aus Ankara, aber es gab jetzt ein Recht, auf das sich Frauen im Zweifel berufen konnten.

Siebzig Jahre nach der Ankunft meiner Eltern in Istanbul ­lese ich in der Zeitung Cumhuriyet, dass die AKP-Regierung mit ­ihrem Ministerpräsidenten Binali Yildirim verkündet: Zukünftig dürfen nicht nur Imame, sondern auch Dorfvorsteher und Muftis, also Islamgelehrte, islamische Ehen ohne Standesamt beurkunden. Ein Jahr zuvor, am 27. Mai 2015, hatte das türkische Verfassungsgericht die Strafandrohung gegen Imame wegen Imam-Ehen als rechtswidrig aufgehoben. Die damalige AKP-­Familien- und Sozialministerin Sema Ramazanoglu begrüßte das Urteil und sagte, es sei eine Errungenschaft der Moderne, dass die Menschen selbst entscheiden könnten, ob sie religiös oder staatlich getraut werden wollten – ein zynisch verbrämter Schritt in Richtung Re-Islamisierung der türkischen Gesellschaft. Die Vereinigung Istanbuler Frauenverbände (IKKB) protestierte dagegen und sammelte in zwei Jahren eine Million Unterschriften für ein selbstbestimmtes Leben der Frauen. Ohne Erfolg.

Wer meint, dies sei ein Problem fernab von unserem Leben, der irrt. Spätestens seitdem Hunderttausende Flüchtlinge aus arabischen Ländern zu uns kommen, ist dies auch – wieder – ein Thema für uns. Imam- und Kinderehen werden vom Gesetzgeber begünstigt. Die Stadt Aschaffenburg will bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen, weil sie die Ehe einer im Alter von 14 Jahren verheirateten Asylbewerberin mit ihrem sieben Jahre älteren Cousin nicht anerkennen will und „das Mädchen aus Kindeswohlgesichtspunkten in seine Obhut“ nahm. Der Ehemann hatte dagegen geklagt und vor dem OLG Bamberg Recht bekommen.

Frühehen sind oft Imam- und Zwangsehen

Kinderehen in Flüchtlings- und Migrantenfamilien sind keine Einzelfälle. Mir selbst sind mehrere Fälle bekannt, in denen Imame in Notunterkünften Ehen „legitimiert“ haben. Sie bewegen sich damit nicht einmal außerhalb der deutschen Gesetze. Der Gesetzgeber selbst hat diese Lücke geschaffen.

Erstens gilt der juristische Grundsatz, dass Verträge oder Ehen, die im Ausland geschlossen werden, nach den Gesetzen der Herkunftsländer zu beurteilen sind. Bei Mehrehen entschieden die Sozialversicherungsträger bisher, dass nur ein Ehepartner mitversichert ist. Die Zweitfrau wird oft – auch Sozialarbeiter können kreativ sein – von den Behörden als alleinstehend oder alleinerziehend anerkannt und versorgt. Mehrehen sind in den meisten Fällen Imam-Ehen.

Zweitens: Im Jahr 2009 hat der deutsche Gesetzgeber das Gebot, keine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Trauung, aufgehoben. Das erlaubt Kirchen, ­Paaren, bei denen die Partner jeweils verwitwet sind, den kirchlichen Segen zukommen zu lassen, ohne dass sie staatlich getraut werden müssen. Das ­­hat zur Folge, dass auch für Muslime und ihre Imam-Ehen die Standesamtspflicht nicht mehr gilt. 

Drittens darf in Deutschland eine Frau mit 16 Jahren heiraten, wenn der Partner volljährig ist, die Eltern einverstanden sind und das Familiengericht zustimmt. Auch dies ist eine offene Flanke für Frühverheiratung, denn in islamischen Gesellschaften gilt ein Mädchen spätestens mit Einsetzen der Regel, also meist ab dem 13. Lebensjahr, im Iran sogar ab dem elften Lebensjahr, als heirats­fähig. Betrachtet man die in Deutschland statistisch erfassten ­Frühehen und gleicht sie mit Studien über Zwangsheirat ab, wird man feststellen: Frühehen sind oft Imam- und Zwangsehen.  

Islamverbände berufen sich auf die Religionsfreiheit

Heiraten ist im Islam ein religiöses Gebot, Sexualität ist nur im Rahmen der Ehe gestattet. Eine außereheliche Verbindung von Männern und Frauen gilt als haram, verboten. Fitna, zum Beispiel durch Ehebruch, wird nach traditionellen islamischen Gesetzen strenger bestraft als Mord. Das Familienrecht ist ausführlich im Koran und in der Sunna, in Hadithen und in den Regeln der Scharia geregelt. Das Familienrecht hält die Umma, die männlich dominierte islamische Gemeinschaft der Gläubigen, zusammen.

Religiöse Gesetze und Traditionen bestätigen und legitimieren die Herrschaft der Männer über die Frauen. Die Frau steht bis zur Heirat als Jungfrau unter der Obhut ihres Vaters oder eines männlichen Vormundes. Mit der Ehe wird sie dem Ehemann und seiner Familie übergeben. Die Männer der religiösen Gemeinschaft entscheiden von der Geburt bis zu ihrem Tod über ihr Leben und bewachen sie in der Öffentlichkeit. Die Frau ist die Ehre der Familie. Die beste Kontrolle über diese Ehre ist die Heirat. Nach dem islamischen Familienrecht stehen der Frau nicht einmal die eigenen Kinder zu.

Diese islamischen Paradigmen widersprechen unseren Grundrechten der Gleichberechtigung und Freiheit. Trotzdem fordern vor allem die Islamverbände diese Traditionen und ­Sitten als ihr „religiöses Leben“ ein. Zwar berufen sie sich dabei auf das Grund­gesetz, insbesondere die Religionsfreiheit, doch sie wollen mit der Religionsfreiheit die Apartheid von Mann und Frau zemen­tieren. Aber es lässt sich einiges zum Schutz der Frauen und Kinder vor Früh- und Zwangsehen unternehmen. Und zwar:

Frauen brauchen Schutz vor Krieg – aber auch vor dem Patriarchat

Ehen dürfen nur anerkannt werden, wenn sie freiwillig und vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Religiöse Eheschließungen wie Imam-Ehen ohne vorherige standesamtliche Registrierung sind als nichtig anzusehen. 

Beide ehewilligen Partner müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Im Ausland geschlossene Ehen gelten nur, wenn die Partner volljährig sind und ihre Ehe staatlich registriert ist. Diese Regelung gilt auch für die Familienzusammenführung.

Kinderehen und Zwangsverheiratung sind verboten und auch ihre Anstiftung oder Organisation steht nach Paragraf 237 Strafgesetzbuch unter Strafe. Es wäre zu begrüßen, wenn diese Vorschrift auch angewandt wird.

Frauen müssten bei Asylanträgen ein eigenes Antragsrecht erhalten. Über ihr Aufenthalts- oder Bleiberecht sollte zukünftig unabhängig vom Ehepartner entschieden werden. Frauen brauchen Schutz nicht nur vor Krieg, Hunger und Verfolgung, sondern auch vor der Bevormundung und dem Patriarchat.

Das Maß der Freiheit bemisst sich in jeder Gesellschaft am Grad der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Frauen. Eine Religion, die nur durch die Unterwerfung des Einzelnen ­unter die Gemeinschaft, des Jüngeren unter den Willen der Älteren, der Frauen unter die Herrschaft der Männer ihre Herrschaft aufrechterhalten kann, ist in der Demokratie zum Scheitern verurteilt. Der islamische Backlash ist nicht nur in der Türkei in vollem Gang. Imam-Ehen und Frühverheiratung in Deutschland gehören auch zu diesem System. Noch.

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Danke Frau Kelek, so klar und deutlich habe ich zu diesem traurigen Thema noch nirgendwo eine Schrift gelesen. Was muss noch geschehen, damit Staat und Gesellschaft den Islamverbänden deutlich machen, dass ihre Traditionen und Sitten sich unserem Grundgesetz und den in Jahrhunderten gewachsenen deutschen Gesetzeskanon anzupassen haben. Es darf keine Scharia-gesteuerte Parallelgesellschaft in Deutschland wachsen!