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Da muss man jetzt gar nichts verbieten!
Dass Belgien Sterbehilfe auch an Kindern erlaubt, hat mit der Situation in Deutschland nichts zu tun. Gar nichts
Tim Wegner
06.03.2014

Das belgische Parlament hat beschlossen: Künftig dürfen auch minderjährige Schwerstkranke vom Arzt den eigenen Tod verlangen, etwa per Infusion einer tödlichen Medikamentendosis.  Da schlagen die Wellen hoch in der deutschen Debatte: Das kommt dabei heraus, wenn man Sterbehilfe erlaubt, heißt es; da gibt es kein Halten mehr, und am Ende hat ein Leben keinen Wert mehr; deswegen muss man in Deutschland allen Anfängen wehren und mehr verbieten. So äußern sich derzeit viele, auch Kirchenvertreter.

Aber hat das neue belgische Gesetz überhaupt etwas zu tun mit der deutschen Diskussion und mit den deutschen Verhältnissen? Hier ein paar Klarstellungen: Das neue belgische Gesetz regelt, was ohnehin schon stattfand – nur bislang im Verborgenen und also völlig unkontrolliert. Jetzt aber müssen auch bei minderjährigen Patienten zwei Ärzte die „medizinisch ausweglose Situation“ und „anhaltendes unerträgliches Leid“ feststellen, das medikamentös nicht zu lindern ist, ein psychologisches Gutachten muss die Urteilsfähigkeit des Minderjährigen bestätigen, und die Eltern müssen zustimmen. Man rechnet mit fünf bis maximal zehn Fällen pro Jahr.

Die belgische Sterbehilfe-Praxis kann man erschreckend finden, aber sie hat nichts mit der Situation in Deutschland zu tun. Denn „Tötung auf Verlangen“ (manchmal auch „aktive Sterbehilfe“ genannt) ist ­in Deutschland verboten, und niemand will dieses Verbot aufheben. 

Erlaubt ist in Deutschland die „passive Sterbehilfe“: Lebensverlängernde Behandlungen werden nicht mehr begonnen, oder sie werden abgebrochen, wenn der Kranke das so will oder wenn – bei Neugeborenen mit qualvollster Erkrankung – Eltern und Ärzte sich einig sind, die Symptome so gut wie es geht zu lindern, der Krankheit aber ihren natürlichen Lauf zu lassen (das ist das „Passive“ daran).

Erlaubt ist auch eine „palliative Sedierung“: die Herabsenkung des Bewusstseins mithilfe starker Beruhigungs- und Schmerzmittel. Diese Sedierung führt manchmal zu einer Lebensverkürzung um einige Tage. Ebenfalls straffrei ist in Deutschland, sich selbst das Leben zu nehmen. Entsprechend ist auch die Beihilfe dazu unter gewissen Umständen straffrei.

Und genau um diese Suizidbeihilfe kreist die aktuelle Diskussion hierzulande. Eine Handvoll Ärzte und Privatpersonen sowie zwei Vereine (Sterbehilfe Deutschland und Dignitas) bieten diesen Dienst an, indem sie die entsprechenden Substanzen besorgen und die Einnahme überwachen. CDU und CSU  wollen diese „organisierte“ Suizidbeihilfe verbieten. Straffrei ausgehen sollen nur noch nahestehende Helfer. Also Familien­angehörige, die so etwas noch nie begleitet haben. Aber ob die das können, ohne den Patienten zusätzlich zu quälen?

Die Kosten zu übernehmen wäre echte Lebenshilfe

Jede auch nur irgendwie organisierte ­Suizidbeihilfe zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Einzelnen. Solch einen Eingriff muss der Staat sehr genau begründen. Meinen, Fühlen, Ahnen und diffuses Befürchten reichen da nicht aus. Stattdessen braucht es eine nachvollziehbare Beschreibung einer offenbar schlechten Realität. Genau diesen Beleg aber bleibt die Union schuldig. Wie sieht denn die Rea­lität aus? Das hat man doch noch überhaupt nicht erforscht! Gern verweist man auf ­Palliativstationen und Hospize nach dem Motto: Wer so umsorgt ist, müsse nicht mehr nach Sterbehilfe verlangen. Aber gibt es flächendeckend Palliativ-Ambulanzen und –Stationen, in denen Leid nach den neuesten Regeln der Kunst gelindert wird? Auch für die Todkranke in, sagen wir, Hinter­überoberdorf?

Und was ist mit jenen Menschen, die an unbeherrschbaren Schmerzen wegen Gelenkrheuma oder Osteoporose leiden? Die kriegen keinen Platz im Hospiz, weil sie ja nicht absehbar sterben, aber auch keinen in der Palliativstation, denn dort kümmert man sich vor allem um Krebskranke.

Zusatzfrage: Ist wirklich jedes Leiden so zu lindern, dass ein Mensch nicht mehr nach Sterbehilfe verlangt? Es gibt da unterschiedliche Erfahrungen. Michael de Ridder etwa, Leiter eines Hospizes, sagt: „Es bleibt ein sehr kleiner Teil aussichtslos kranker Patien­ten, bei denen palliativmedizinische Vorgehensweisen versagen.“

Bevor nun also ein Gesetz gebastelt wird, das jegliche organisierte Suizidbeihilfe verbietet – nach dem Motto: Man sieht ja an Belgien, wohin das sonst führt – , müssen erst einmal Daten beschafft werden, Ana­lysen angestellt werden: Wer hat mit welchem Leiden Zugang zu Palliativmedizin, wer nicht? Wer verlangt trotzdem nach ­Suizidbeihilfe?

Und man sollte auch die Krankenkassen ins Visier nehmen, sagt der Medizinrechtler Oliver Tolmein. Die versagen nämlich, so Tolmein, nicht selten Patienten im letzten Lebensstadium die Kostenübernahme für Medikamente, die ihnen zwar gegen Übelkeit und Schmerzen helfen, die aber eigentlich dafür nicht zugelassen sind. Die Kosten zu übernehmen wäre echte Lebenshilfe, nicht aber ein neues Verbot.

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Vielen Dank für Ihren klaren, sachlichen Artikel zum Thema Sterbehilfe! Er hilft, dass sich Gemüter kühlen und Schwarzweißmalereien vermieden werden können. Mit Endweder-oder ist niemandem geholfen.
Sterbehilfe ist ein heikles Thema. Der Ausbau der palliativen und hospizlichen Versorgung bleibt wichtige Forderung. Aber Menschen, die auch unter palliativer Versorgung unerträglich leiden, brauchen einen Ausweg.
An dieser Stelle barmherzig zu gucken, dazu hilft Ihr Artikel!
Mit besten Grüßen!
Michael Brems

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In Belgien und den Niederlanden trifft im Umgang mit Sterbehilfe keiner leichtfertig Entscheidungen. Es sind immer Einzelfall Entscheidungen, die von unabhängigen Gremien geprüft werden.
Menschen, die solche schwerwiegenden Entscheidungen vorverurteilen, haben vielleicht im eigenen Leben noch nicht genug erlebt, um sich in eine solche Lage hineinzuversetzen.

Meine Tochter wurde als eineiiger Zwilling geboren. Ihre Schwester starb in der 32. SSW vor der Geburt im Mutterleib. Wir mussten für Fenja schnelle Entscheidungen treffen, weil ihr Leben akut bedroht war. Wir entschieden uns für einen Not Kaiserschnitt. 4 Wochen nach der Geburt wussten wir, dass es die falsche Entscheidung war. Ihr Gehirn hatte durch den Tod ihrer Schwester eine so starke Unterversorgung erlitten, dass sich ihr komplettes Großhirn zersetzt hat. Nun muss sie ohne Großhirn leben. Kann nicht sehen, nicht hören, wird künstlich ernährt, leidet an Krampfanfällen und Spastiken und darf nicht sterben. Sie führt ein Leben in Leid und Einsamkeit. Aber liegt offiziell nicht im Sterben.
Ich wünsche mir nichts mehr, als dass sie endlich ihren Frieden finden darf und wieder vereint mit ihrer Schwester Lore zur Ruhe kommen darf. Und ich würde ihr einen schnellen friedvollen Tod, wie es ihr in den Niederlanden ermöglicht werden würde, wünschen.
Ich wünsche mir, dass Menschen aufhören auch solche schweren Entscheidungen mit großer Verantwortung, die keiner leicht trifft, zu verurteilen.
Eine Mutter, die ihre Tochter über alles liebt.

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